I.
Es unterliegt keinem Zweifel, dass die genannten Vergehen in der jetzigen Zeit die staatlichen Interessen in hohem Maße gefährden und auch von dem Volksbewußtsein mit Recht als besonders schwerwiegend empfunden werden. Eine milde Bestrafung ist daher geeignet, ein Gefühl von Unsicherheit und Erbitterung hervorzurufen, während eine schnelle und nachdrückliche Ahndung nicht nur vor weiteren Versuchen gefährlicher Preistreibereien abschrecken wurde, sondern auch geeignet ist, in günstiger und erwünschter Weise auf die Stimmung der Bevölkerung einzuwirken.
II.
Kaufmann Alfred Bürger--ohne Entgelt im Hilfsdienst beim Statistischen Amt und als ausserordentlicher Kontrolleur bei der Preisprüfungsstelle--sucht Deckung hinter Ausführungen, die ich in der Sitzung der Preisprüfungsstelle vom 22. Februar über den Schleichhandel gemacht habe. Sie lauteten etwa dahin, daß strenge Maßnahmen gegen den gewerbsmäßigen Schleichhandel unbedingt notwendig seien und auch durch ein demnächst ergehendes Reichsgesetz getroffen wurden, daß dagegen die Schleichversorgung im Kleinen, in der Regel auf verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Beziehungen beruhend, heute in gewissen Grenzen eine stillschweigende Duldung erfahre.
Man müsse offen zugeben, dass die Schleichversorgung im Kleinen in ihrer Ausdehnung und Vielseitigkeit überhaupt nicht zu treffen sei. Ein gewisses Gewährenlassen würde der Erhaltung der guten Stimmung unter der Bevölkerung auch mehr dienen, als eine Überspannung der Reglementierung. Offen liegende Auswüchse und Preistreibereien müßten aber auch hier geahndet werden.
Quelle: I. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456F8/344. Kriegsministerium an Stellvertretende Generalkommandos, Berlin, 5.8.16, betrf. Preistreiberei. II. Stadtarchiv Freiburg, C3/C3/778-1, Marktinspektor Schmidt an Stadtrat, Freiburg 12. April 1918.