Regierungserklärung von Helmut Schmidt
[ . . . ] Meine Damen und Herren, die sozialliberale Koalition ist seit 1969 der Motor des Fortschritts in der Bundesrepublik. Sie war das auch in den vergangenen 18 Monaten. Der Tätigkeitsbericht der Bundesregierung vom Dezember 1973 ist dafür ein eindrucksvoller Beleg. Lassen Sie mich bei der Zwischenbilanz zunächst auf die Schwerpunkte der bisherigen Arbeit dieser Legislaturperiode zu sprechen kommen.
Ich nenne als erstes die Steuer- und Kindergeldreform. Unser Steuerreformprogramm liegt dem Bundestag für diesen Teil der Lohn- und Einkommensteuer und des Kindergeldes seit Beginn dieses Jahres als ein Paket vor. Verabschiedet wurde vorher das neue Außensteuerrecht, das die Möglichkeit zur Steuerflucht eingeschränkt hat. Verabschiedet ist die Reform der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer. Die kleineren Vermögen haben wir dabei spürbar entlastet. Die Freibeträge der Gewerbesteuer werden zum 1. Januar des kommenden Jahres angehoben, und jeder zweite Gewerbetreibende wird dann keine Gewerbeertragsteuer mehr zu zahlen haben.
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Ich nenne an zweiter Stelle Mitbestimmung. Am 20. Februar hat die Bundesregierung den Entwurf des neuen Mitbestimmungsgesetzes beschlossen. Wir sehen in dieser Koalition in einer Mitbestimmung, die vom Grundsatz der Gleichberechtigung und der Gleichgewichtigkeit von Arbeitnehmern und Anteilseignern ausgeht, einen der wesentlichen gesellschaftspolitischen Aktivposten der sozialliberalen Koalition. Eine Gesellschaft, die sich wirtschaftlich und sozial nach vorne bewegen will, ist ohne Mitbestimmung und ohne die dazugehörige Mitverantwortung nicht zu denken. [ . . . ]
Ich nenne drittens das Bodenrecht. Zur Reform des Bodenrechts ist mit der Verabschiedung der Novelle zum Bundesbaugesetz durch die Bundesregierung ein weiterer wichtiger Schritt getan worden. Die Novelle wird einen Teil der Wertsteigerungen, die von der Gemeinschaft bewirkt worden sind, für die Gemeinschaft in Anspruch nehmen. Sie soll den Bodenpreisanstieg dämpfen, der Spekulation Einhalt gebieten und breiten Schichten unseres Volkes den Eigentumserwerb erleichtern.
Ich nenne viertens den Umweltschutz. Die Bundesregierung hat Vorsorge getroffen zum besseren Schutz der Lebens- und Umweltbedingungen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz schafft die Voraussetzungen, gegen die Verursacher von Luftverschmutzung und Lärmbelästigung vorzugehen. [ . . . ]