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Sozialpolitik und Wirtschaftsplanung (28. April 1972)

Honeckers neue politische Leitlinie der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik wird hier am Beispiel des Fünfjahrplans konkretisiert und verspricht eine Verbesserung der Leistungen für Rentner, Mütter, junge Ehen sowie auf dem Wohnungsmarkt.

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Gemeinsamer Beschluß des Zentralkomitees der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrates der DDR über sozialpolitische Maßnahmen in Durchführung der auf dem VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe des Fünfjahrplanes


Das Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik beschließen:

– für 3,4 Millionen Bürger die Renten und die Sozialfürsorge zu erhöhen;
– Maßnahmen zur Förderung berufstätiger Mütter, junger Ehen und der Geburtenentwicklung durchzuführen;
– die Wohnverhältnisse für Arbeiter und Angestellte günstiger zu gestalten und die Mieten für Neubauwohnungen in ein besseres Verhältnis zum Einkommen zu bringen.

Mit diesen Beschlüssen wird der Weg konsequent weitergegangen, der durch die Hauptaufgabe des Fünfjahrplanes 1971 bis 1975 vorgezeichnet ist. Er besteht in der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität.

Die erfolgreiche Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitages, die Fortschritte bei der kontinuierlichen und stabilen Entwicklung unserer Volkswirtschaft, die Minderung vorhandener Disproportionen, der energische Kampfe um die Planerfüllung geben uns die Gewissheit, daß sich die gute Entwicklung unserer sozialistischen Wirtschaft fortsetzt und es daher jetzt möglich ist, einen umfassenden Teil des sozialpolitischen Programms des VIII. Parteitages durchzuführen. Die Werktätigen der DDR sehen daran, daß sich Einsatz und fleißige Arbeit lohnen.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen erfordern einen großen Aufwand finanzieller und materieller Mittel, die ständig neu erarbeitet werden müssen. Zweifellos werden diese Maßnahmen von der Arbeiterklasse, den Genossenschaftsbauern, den Angehörigen der Intelligenz und allen anderen Werktätigen als ein Ansporn empfunden, durch gute Arbeit und schöpferische Initiative die ökonomische Kraft unseres Landes weiter zu vermehren und mit hohen Leistungen im sozialistischen Wettbewerb, bei der sozialistischen Rationalisierung und der Steigerung der Arbeitsproduktivität zur allseitigen Stärkung der DDR beizutragen. Die Werktätigen verwirklichen selbst den Grundsatz: Was der VIII. Parteitag beschlossen hat, wird sein!

Diese bedeutsamen Maßnahmen zeigen, wie die vom VIII. Parteitag beschlossene Hauptaufgabe des Fünfjahrplanes verwirklicht wird, wie alles getan wird für das Wohl der Menschen, für das Glück des Volkes, für die Interessen der Arbeiterklasse und aller Werktätigen.



Quelle: „Gemeinsamer Beschluß des Zentralkomitees der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrates der DDR über sozialpolitische Maßnahmen in Durchführung der auf dem VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe des Fünfjahrplanes“, 28. April 1972; abgedruckt in Günter Benser, Hg., Dokumente zur Geschichte der SED, Bd. 3: 1971-1986. Berlin, 1986, S. 73-74.

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