Wissenschaft und Forschung gehören zu den wesentlichen Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft
Ich komme nun zum Bericht über die Schwerpunkte der Diskussion des Beschlußentwurfes und werde anhand der fünf Hauptabschnitte die Ergebnisse der umfassenden Aussprache behandeln. In der Präambel sind die Aspekte formuliert, die die große Bedeutung von Wissenschaft und Bildung bei der Gestaltung unserer sozialistischen Gesellschaft charakterisieren.
In der sozialistischen Verfassung ist verankert, daß Wissenschaft und Forschung sowie die Anwendung ihrer Erkenntnisse zu den wesentlichen Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft gehören. Durch eine kontinuierliche Wissenschafts- und Bildungspolitik der Partei der Arbeiterklasse haben sich die Hochschulen zu wichtigen Zentren im Kampf um die Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution entwickelt.
Hohe Leistungen in Wissenschaft und Bildung sind ein entscheidender Beitrag zur allseitigen Stärkung der Deutschen Demokratischen Republik und damit der gesamten sozialistischen Staatengemeinschaft. Vor allen Angehörigen der Hochschulen und Universitäten steht die Aufgabe, gemeinsam mit ihren Praxispartnern, ausgehend vom wissenschaftlich-technischen Welthöchststand, Pionier- und Spitzenleistungen in Forschung und Lehre zu erreichen. Damit leistet das Hochschulwesen einen entscheidenden Beitrag in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus, insbesondere mit dem staatsmonopolistischen System in Westdeutschland.
In überzeugender Weise wird in vielen Stellungnahmen zum Entwurf sowohl von Hochschulangehörigen als auch von Vertretern aus der sozialistischen Volkswirtschaft zum Ausdruck gebracht, daß das Erreichen von Pionier- und Spitzenleistungen in Lehre und Forschung als eine gemeinsam zu lösende Aufgabe erkannt wird.
[ . . . ]