[ . . . ] 1. Wir wollen die Erhaltung und Kräftigung der christlichen Lebensanschauung in Volk und Staat und erachten ihre praktische Betätigung in der Gesetzgebung für die unerläßliche Grundlage jeder gesunden Entwicklung. Staat und Kirche sind von Gott verordnete Einrichtungen, ein Zusammenwirken beider ist die notwendige Vorbedingung zur Gesundung unseres Volkslebens. Wir erkennen einerseits dem Staat das Recht zu, kraft seiner Souveränität sein Verhältnis zur Kirche zu ordnen, andererseits wollen wir keinen Gewissenszwang und deshalb kein Übergreifen der staatlichen Gesetzgebung auf das Gebiet des inneren kirchlichen Lebens. In diesem Sinne werden wir auch für das gute Recht der evangelischen Kirche auf selbständige Regelung ihrer inneren Einrichtungen eintreten. Die konfessionelle christliche Volksschule erachten wir für die Grundlage der Volkserziehung und für die wichtigste Bürgschaft gegen die zunehmende Verwilderung der Massen und die fortschreitende Auflösung aller gesellschaftlichen Bande. Wir bekämpfen den vielfach sich vordrängenden und zersetzenden jüdischen Einfluß auf unser Volksleben. Wir verlangen für das christliche Volk eine christliche Obrigkeit und christliche Lehrer für christliche Schüler. [ . . . ]
3. Wir wollen die Monarchie von Gottes Gnaden unangetastet erhalten wissen und bekämpfen, bei gesetzlich gesicherter bürgerlicher Freiheit für alle und bei wirksamer Beteiligung der Nation an der Gesetzgebung, jeden Versuch, die Monarchie zugunsten eines parlamentarischen Regimentes zu beschränken.
4. [ . . . ] Wir erwarten, daß das neue Bürgerliche Gesetzbuch von deutsch-nationalem Rechtsbewußtsein getragen werde. [ . . . ]
6. Wir sehen in der vollen Wehrkraft des deutschen Volkes eine unerläßliche Bedingung für die Machtstellung der Nation und für die Erhaltung des Friedens.
7. Die maßvolle Fortführung einer zielbewußten Kolonialpolitik unter dem Schutze des Reiches werden wir unterstützen. [ . . . ]
10. Für die Landwirtschaft, welche unter der Ungunst des Weltmarktes, der internationalen Währungsverhältnisse und der inneren wirtschaftlichen Entwicklung leidet, ist der bestehende Zollschutz aufrechtzuerhalten. [ . . . ]
11. Für die Industrie ist der durch die Konkurrenz des Auslandes bedingte Zollschutz aufrechtzuerhalten und, wo nötig, zu verstärken.