Die deutsche Fortschrittspartei, im Jahre 1861 in dem doppelten Kampfe um die Einigung des deutschen Vaterlandes und um die Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte der Volksvertretung entstanden, hat nach wie vor zum obersten Ziele, dem deutschen Staatswesen immer festere Grundlagen zu schaffen durch Sicherstellung der bürgerlichen Freiheit, durch Hebung der sittlichen und materiellen Wohlfahrt des Volkes, durch Kräftigung der konstitutionellen Rechte seiner Vertretung. In Treue gegen den Kaiser, auf dem verfassungsmäßigen Boden des Bundesstaates wird die Partei die Aufgaben erfüllen, die ihr für das deutsche Reich und das deutsche Volk erwachsen. Diese Aufgaben bezeichnen zugleich die Grundrichtung, welche ihre politische Tätigkeit auf dem Boden der konstitutionellen Verfassungen in den Einzelstaaten einzuhalten hat. In diesem Sinne hat der Parteitag beschlossen, als leitende Grundsätze, um die wesentlich die Parteigenossen sich zu sammeln haben, die folgenden Aufgaben der deutschen Fortschrittspartei zu bezeichnen: 1. Die Entwicklung der parlamentarischen Verfassung durch Kräftigung der Rechte des Reichstages, und durch Einrichtung eines demselben verantwortlichen Reichsministeriums. Erhaltung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts und der dreijährigen Legislaturperiode. — Gewährung von Diäten an die Reichstagsmitglieder.
2. Volle Durchführung des Rechtsstaates, insbesondere Gleichheit vor dem Gesetze ohne Ansehen des Standes und der Partei; Aburteilen von politischen und Preßvergehen durch Geschworene; Sicherung der Preß-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit.
3. Entwicklung der vollen Wehrkraft des Volkes unter Schonung der wirtschaftlichen Interessen, daher Verminderung und gleichmäßigere Verteilung der Militärlast durch Abkürzung der Dienstzeit und volle Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht. Jährliche Feststellung der Friedenspräsenzstärke durch das Etatgesetz.