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Jeanette Wolff: Wiedergutmachung für NS-Opfer (1955)

Die sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Jeanette Wolff, die selbst Jüdin ist und in den Konzentrationslagern des „Dritten Reichs“ den größten Teil ihrer Familie verloren hat, fordert 1955 im Deutschen Bundestag dazu auf, den Haushaltsansatz für die Wiedergutmachung nach dem ersten bundesweit einheitlichen Entschädigungsgesetz von 1953 zu erhöhen. Sie kritisiert, dass Witwen herausgehobener Funktionsträger des NS-Regimes aus Militär und Beamtenschaft hohe Pensionsleistungen gewährt werden, während die Witwen der Verfolgten mit bescheidenen Zahlungen auskommen müssen.

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Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955.
Rede am 22. Juni 1955 im Bundestag



[ . . . ] Der Herr Bundesfinanzminister hat in dankenswerter Weise in diesem Jahr für die Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes 100 Millionen DM mehr angefordert. Er begründet diese Forderung damit, daß die 160 Millionen DM, die von ihm verlangt werden, in diesem Jahr restlos aufgebraucht würden. Herr Bundesfinanzminister, wir sind Ihnen für die Erkenntnis sehr dankbar, daß es notwendig ist, die Dinge endlich zu beschleunigen, ehe die Gräber sich über denjenigen schließen, die das Opfer dieser furchtbaren Zeit waren. Aber, Herr Finanzminister, wir, die wir aus der praktischen Arbeit der Landesentschädigungsämter kommen, wissen, daß die Summe nicht ausreicht, wenn wir schneller den Ansprüchen der Wartenden gerecht werden wollen. Meine Fraktion wiederholt deshalb auf Umdruck 409 den Antrag, den sie schon mehrmals gestellt hat, die angesetzte Summe des Tit. 311 auf 250 Millionen DM zu erhöhen. [ . . . ]

Gestatten Sie mir, einen kurzen Bericht des Bundesfinanzministeriums wiederzugeben, der dem Haushaltsausschuß vorgelegen hat. Danach wurden entschädigt respektive erhalten heute Ruhegehälter Berechtigte der Besoldungsgruppen B 2 bis B 7; das sind die Sondergehälter. Ich möchte Ihnen einmal einen Überblick geben, um wie viele Menschen es sich da handelt. Es handelt sich um 3141 Personen, die das bekommen, was sie wollten und was ihnen nach ihrer Meinung zustand. Deren Grundgehälter schwanken zwischen 15 000 DM und 24 000 DM pro Jahr. Dazu kommen 40 % Zuschlag und Wohngeld. Diesen Herren stehen bis zu 75 % dieser Bezüge als Ruhegehalt zu. Das bedeutet für die niedrigsten Gruppen pro Jahr 15750 DM, pro Monat 1312,50 DM plus Wohnungsgeldzuschuß, für die höchsten Gruppen 18 000 DM pro Jahr oder 1 500 DM pro Monat plus Wohnungsgeldzuschuß. Auch 1842 Hinterbliebene dieser Gruppe erhalten Witwenrenten in Höhe von 60 bzw. 45 % der ordentlichen Bezüge einschließlich Teuerungs- und Wohnungsgeldzuschuß und 20 respektive 15 % für die Kinder. Ich habe dieses Zahlenmaterial genommen, um einmal Vergleiche zu ziehen zwischen dem, was die Witwen der im KZ Umgekommenen, also die Witwen der Opfer erhalten, und den Renten der Witwen derer, die in der Nazizeit im Heere sehr hohe Stellen bekleidet haben. Die Witwen der Letztgenannten erhalten in den niedrigsten Gruppen 9 000 DM pro Jahr oder 750 DM pro Monat und für jedes Kind 3 000 DM pro Jahr oder 250 DM pro Monat. Die Witwenpensionen in den höchsten Klassen betragen 15 750 DM pro Jahr oder 1 250 DM im Monat. Dagegen erhalten die Witwen der KZ Opfer 200 bis 250 DM im Monat. Dazu kommt für die anderen noch das Wohnungsgeld.

Meine sehr verehrten Herren und Damen, ich habe nicht aus irgendwelchen Ressentiments über diese Dinge gesprochen; denn obwohl ich selber Betroffene aus der Nazizeit bin, gehöre ich zu denjenigen, die in der Lage sind, sich wirtschaftlich sehr gut durchzuhelfen. Ich spreche für jene, denen es nicht wie mir vom Schicksal gegeben war, noch einmal wieder eingreifen zu können in den Beruf oder in die Geschicke des Staates oder auf dem Gebiet der Politik oder auf irgendeinem anderen Gebiet, wo es mir möglich war, mir eine anständige Existenz zu schaffen. Ich spreche für jene Kreise, die noch heute Not leiden. Ich spreche für jene Kreise, die heute am Rande des Grabes stehen. Ich spreche für jene Witwen, deren Haare in jugendlichem Alter ergraut sind, da sie mitlitten unter der Verachtung, als Frauen der Opfer des Nationalsozialismus zu gelten. Sie sind heute noch in einer Notlage, und sie sind diejenigen, derer wir uns anzunehmen haben.

Wir haben ferner darüber nachzudenken, wie es im öffentlichen Leben aussieht, beispielsweise, daß heute ein Richter, der die Untersuchung gegen den Lagerkommandanten eines Konzentrationslagers aus der Nazizeit vorzunehmen hat, Drohbrief über Drohbrief bekommt und sich sagen lassen muß: »Wenn Sie nicht bald mit diesen Untersuchungen aufhören, dann geht es um Ihre Existenz, und Sie haben nachzuzahlen, was dieser Mann seither wieder verdient hat!« – Es handelt sich um ein Einkommen von über 1 000 DM. Ich kann Ihnen das belegen, denn in diesem Prozeß bin ich einer der Hauptbelastungszeugen. Ich gehöre zu denjenigen, die dieses entsetzliche Lager überlebt haben.

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