Der Beschluß des Ministerrats über die Erhöhung der Arbeitsnormen besagt vor allem, daß auf der Grundlage der Verbesserung der Arbeitsorganisation, der Qualifizierung der Arbeiter, der Anwendung neuer Arbeitsmethoden, der Verbesserung der technischen Bedingungen, der Beseitigung von Verlustzeiten und der Festigung der Arbeitsdisziplin im Betrieb die Erhöhung der Arbeitsnormen für die Steigerung der Arbeitsproduktivität entsprechend den Kennziffern der Betriebe durchgeführt werden soll. In vielen Betrieben haben die Betriebsleitungen und die Betriebsgewerkschaftsleitungen gewissenhaft nach diesem Beschluß gehandelt. Es gibt jedoch nicht wenige Betriebe, die den Beschluß des Ministerrats nicht durchführten oder verletzten. So wurde z. B. zum Schaden des erfolgreichen Kampfes um die Steigerung der Arbeitsproduktivität durch die Erhöhung der Arbeitsnormen eine gefährliche und reaktionäre »Theorie« und Praxis entwickelt, die darauf hinausläuft, daß die Normenerhöhung eine Lohnsenkung zur Folge haben muß. Die Gewerkschaften wenden sich entschieden gegen solche Auffassungen, die die Autorität der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse, des Ministerrats und des Präsidiums des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes gröblich mißbrauchen und damit die Interessen aller Werktätigen auf das tiefste und empörendste verletzen.
Die Arbeitsnormen werden nicht erhöht, um die Löhne zu senken, sondern um durch wirtschaftlichere Arbeit in jeder Hinsicht mit dem gleichen Arbeitsaufwand wie bisher mehr, besser und billiger zu produzieren. Die feindliche »Theorie« von der Lohnsenkung muß zerschlagen werden. Je schneller und je gründlicher dies geschieht, um so aktiver und bewußter werden alle Arbeiter die Normenerhöhung um durchschnittlich 10 Prozent zu ihrer eigenen Sache machen.
Quelle: „Zu einigen schädlichen Erscheinungen bei der Erhöhung der Arbeitsnormen“, Tribüne (16. Juni 1953); abgedruckt in Ernst Deuerlein, Hg., DDR. München 1966, S. 133.