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Amerikanisches Protokoll* der Sitzung der westlichen Militärgouverneure und der deutschen Ministerpräsidenten zur deutschen Antwort auf die Londoner Dokumente (26. Juli 1948)

Auf einer Sitzung der westdeutschen Ministerpräsidenten mit den westalliierten Militärgouverneuren Ende Juli 1948 werden die Einzelheiten der Bezeichnung und Ratifizierung der westdeutschen Verfassung diskutiert. Die Ministerpräsidenten setzen sich für den Begriff des Grundgesetzes ein. Sie sprechen sich gegen ein Referendum und für die Annahme der Verfassung durch die Landtage aus, da man in der angespannten politischen Lage eine Wahlkampagne vermeiden will. Offen bleibt die Frage der Neuordnung von Ländergrenzen, die sich nicht kurzfristig entscheiden lässt. Die Ministerpräsidenten bestehen am Ende nicht auf einer Erfüllung ihrer Wünsche, sondern akzeptieren grundsätzlich die in London beschlossenen alliierten Vorgaben.

*Jede Delegation verfasste ihr eigenes Protokoll, die deutsche Version aus den Akten des Parlamentarischen Rates weicht im Wortlaut gelegentlich von diesem Dokument ab.

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26. Juli 1948

General Koenig eröffnete als Vorsitzender die Sitzung. Er sagte, die Sitzung sei einberufen worden, um den Ministerpräsidenten zu ermöglichen, ihre endgültige Antwort auf die Dokumente I, II und III zu geben und bat daher Ministerpräsident Stock (Hessen), das Wort zu ergreifen.

Herr Stock sagte, die Ministerpräsidenten hätten über die auf dem letzten Treffen gemachten Beobachtungen eingehend beraten. Sie begrüßten es, die Möglichkeit zu haben, das Problem als Ganzes noch einmal mit den Militärgouverneuren besprechen zu können. Die Ministerpräsidenten wären bereit, innerhalb des Rahmens der Londoner Vereinbarungen einen politischen und wirtschaftlichen Aufbau für Westdeutschland zu schaffen und sie seien sehr danach bestrebt, eine Einigung mit den Militärgouverneuren zu erzielen. Sie hatten zwei unter ihnen ausgewählt, um spezielle Fragen zu erörtern. Ministerpräsident Arnold würde den Standpunkt seiner Kollegen zu Dokument I vortragen und Ministerpräsident Lüdemann zu Dokument II. Was Dokument III betraf, so glaubte der Ministerpräsident nicht, dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt diskutieren zu müssen.

Herr Stock sagte außerdem, er und seine Kollegen würden gern nach den Vorträgen Herrn Arnolds und Herrn Lüdemanns die Kommentare der Militärgouverneure hören und sich danach zu einer abschließenden Beratung zurückziehen wollen. Die Militärgouverneure sagten, sie seien mit diesem Procedere einverstanden und der Vorsitzende bat Ministerpräsident Arnold zu sprechen.

Herr Arnold (Nordrhein-Westfalen) wollte zuerst einige allgemeine Bemerkungen zur Frage des Referendums und des Grundgesetzes machen. Er deutete an, es gebe allgemeine Einigkeit darüber, dass eine Lösung so schnell wie möglich erreicht werden müsse. Laut den ursprünglichen Vorschlägen sollte das ‚Grundgesetz‘ oder die ‚vorläufige Verfassung‘ von der Bevölkerung durch ein Referendum angenommen werden. Ohne Zweifel sei das Referendum eine äußerst wichtige Angelegenheit. Die Ministerpräsidenten seien außerdem der Meinung, dass das Grundgesetz auf breiter demokratischer Grundlage angenommen werden sollte.

Sie hatten jedoch starke Bedenken gegen das Referendum, wie es in Dokument I vorgeschlagen wird. Die Ministerpräsidenten befürchteten, dass die Unterwerfung des Grundgesetzes unter ein Referendum eine sehr heftige Abstimmungskampagne überall in Deutschland hervorrufen würde. Die Kommunisten und andere destruktive Elemente würden mit Sicherheit diesen Abstimmungskampf benutzen, um die bestehende Kluft zwischen West und Ost zu vergrößern. Besonders angesichts der Position der Kommunisten sei es sehr wahrscheinlich, dass sie ihr Möglichstes tun würden, um das ‚Grundgesetz‘ nicht als ein deutsches Gesetz, sondern ein von den Alliierten Mächten verhängtes Gesetz darzustellen. Daher bestehe das Risiko, dass eine Abstimmungskampagne unter diesen Bedingungen zu einer Abstimmung gegen die Besatzungsmächte führen würde. Die destruktiven Kräfte der Linken sowie der Rechten würden sich in der Ablehnung der gemachten Vorschläge zusammenfinden. Indem er daran erinnerte, dass in Übereinstimmung mit den ursprünglichen Vorschlägen das Veto eines Drittels der Länder ausreichen würde, um die Vorschläge zu kippen, betonte Ministerpräsident Arnold, dass wenn das ‚Grundgesetz‘ als Ergebnis einer Abstimmungskampagne abgelehnt würde, dies nicht nur die Ablehnung der Koblenzer Vorschläge, sondern auch die der Londoner Beschlüsse bedeute. Eine solche Entwicklung wäre nicht nur für Deutschland sondern für ganz Europa eine Katastrophe. Wie das Ergebnis einer solchen Abstimmungskampagne auch ausfalle, sie würde sicherlich einen Unsicherheitsfaktor in die zukünftige Entwicklung bringen.

Ministerpräsident Arnhold wiederholte, dass er und seine Kollegen vollkommen mit General Clay darin übereinstimmten, dass dieses ‚Grundgesetz‘ auf breitester demokratischer Grundlage angenommen werden müsse, nach gründlicher Prüfung der psychologischen Bedingungen und der politischen Situation fragten sich die Ministerpräsidenten jedoch, ob dem Referendum nicht eine Ratifizierung durch die Landtage vorzuziehen sei. Die Abgeordneten der Landtage seien in direkten und geheimen Wahlen gewählt und dürften daher als legitime und demokratische Vertreter von 45 Millionen Einwohnern betrachtet werden. Wenn also die Landtage das Grundgesetz mit großer Mehrheit annehmen, könnte man sagen, es sei auf breiter demokratischer Grundlage angenommen worden. Die Ministerpräsidenten waren der Meinung, dass dieser Vorschlag den Interessen sowohl der Militärregierungen als auch des deutschen Volkes mehr Rechnung trage als der ursprüngliche Vorschlag.

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