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Direktive an den Oberbefehlshaber der US-Besatzungstruppen in Deutschland (JCS 1067) (April 1945)

Die Direktive JCS 1067 an den Oberbefehlshaber der US-Besatzungstruppen in Deutschland legt im April 1945 die Grundzüge der amerikanischen Besatzungspolitik für die Nachkriegszeit fest. Ihre zahlreichen strengen Bestimmungen bleiben offiziell bis Mitte 1947 gültig. Demnach ist Deutschland als Feindstaat zu behandeln, der dauerhaft daran gehindert werden muss, zu einer erneuten Gefahr für den Frieden zu werden. „Fraternisierung“ zwischen amerikanischen Besatzungsangehörigen und Deutschen wird verboten. Die Entnazifizierung soll durch die Auflösung aller NS-Organisationen und den Ausschluss ihrer Mitglieder aus dem öffentlichen Leben und herausgehobenen Stellungen in der Wirtschaft erreicht werden. Der Neubeginn des politischen Lebens ist nur mit amerikanischer Genehmigung möglich, streng kontrolliert werden soll auch die Wiedereröffnung der Bildungseinrichtungen. Ebenfalls nach strikten Vorgaben soll das wirtschaftliche Leben wieder in Gang kommen. Die Wirtschaft soll dezentralisiert und mit Hilfe deutscher Behörden kontrolliert werden. Ein wirtschaftlicher Wiederaufstieg Deutschlands über das zur Versorgung der Besatzungstruppen und zum Leben der Bevölkerung unbedingt Notwendige ist nicht erwünscht. Der Lebensstandard in der US-Zone darf den benachbarter Staaten nicht übersteigen.

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1. Zweck und Umfang dieser Direktive

Diese Direktive ergeht an Sie als den Kommandierenden General der Besatzungstruppen der Vereinigten Staaten in Deutschland. In dieser Eigenschaft werden Sie als Mitglied der Vereinigten Staaten beim Kontrollrat auftreten und außerdem für die Verwaltung der Militärregierung in der Zone oder den Zonen verantwortlich sein, die den Vereinigten Staaten zur Besetzung und Verwaltung zugewiesen sind. Sie enthält die grundlegenden Richtlinien, die Ihnen nach Beendigung des zusammengefaßten Kommandos des Obersten Befehlshabers der Alliierten Expeditionsstreitkräfte in den genannten beiden Eigenschaften als Anleitung dienen werden.

Diese Direktive gibt Richtlinien für die in der ersten Zeit nach der Niederlage gegenüber Deutschland einzuschlagende Politik. Als solche soll sie keine endgültige Festlegung der Politik unserer Regierung bezüglich der Behandlung Deutschlands in der Nachkriegswelt darstellen. [ . . . ]

I.
Allgemeine und politische Angelegenheiten

[ . . . ]

4. Grundlegende Ziele der Militärregierung in Deutschland:

a) Es muß den Deutschen klargemacht werden, daß Deutschlands rücksichtslose Kriegführung und der fanatische Widerstand der Nazis die deutsche Wirtschaft zerstört und Chaos und Leiden unvermeidlich gemacht haben, und daß sie nicht der Verantwortung für das entgehen können, was sie selbst auf sich geladen haben.

b) Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feindstaat. Ihr Ziel ist nicht die Unterdrückung, sondern die Besetzung Deutschlands, um gewisse wichtige alliierte Absichten zu verwirklichen. Bei der Durchführung der Besetzung und Verwaltung müssen Sie gerecht, aber fest und unnahbar sein. Die Verbrüderung mit deutschen Beamten und der Bevölkerung werden Sie streng unterbinden.

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