Wesen und Aufgaben der Reichskammer der bildenden Künste Die Reichskammer der bildenden Künste wurde auf Grund des Reichskulturkammergesetzes als berufsständige Körperschaft öffentlichen Rechtes errichtet. Die Zugehörigkeit zur Kammer ist Vorbedingung der Berufsausübung für die Angehörigen folgender Berufe:
Architekten, Innenraumgestalter, Gartengestalter, Bildhauer, Maler, Graphiker, Gebrauchsgraphiker, Entwerfer, Kunsthandwerker, Kopisten, Restauratoren, Kunst- und Antiquitätenhändler, Kunstverleger, Kunstblatthändler.
Ferner müssen Mitglieder der Kammer sein: Künstlervereine, Kunstvereine, Vereine für Kunsthandwerk, Anstalten der bildenden Künste und die darin tätigen Lehrpersonen.
Die erste Aufgabe der Kammer nach ihrer Errichtung war die Ermittlung und Eingliederung aller kammerpflichtigen Berufstätigen und ihr organisatorischer Zusammenschluß auf der neuen Grundlage. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden die alten Interessenverbände restlos aufgelöst und jeder Angehörige zum Erwerb der unmittelbaren Mitgliedschaft in der Reichskammer verpflichtet. [ . . . ]
Wesen und Aufgaben der Reichsmusikkammer
[ . . . ]
Die Reichsmusikkammer ist dazu berufen, den Grundgedanken des ständischen Aufbaues lebendig zu erhalten, indem sie unter Berücksichtigung der Eigenart und der Tätigkeit des Musikers die kulturellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse des Musikerstandes so gestaltet oder das Bestehende so betreut, daß dem deutschen Volke in seiner Musik eines seiner wertvollsten Güter gewahrt bleibt.
[ . . . ]
Wesen und Aufgaben der Reichsschrifttumskammer
[ . . . ]
Die Reichsschrifttumskammer faßt sämtliche Personen, die, von der Urproduktion der Dichtung angefangen, bis zum gewerblichen Vertrieb am deutschen Schrifttum arbeiten, als Mitglieder zusammen. Sie hält den Berufsstand rein von unerwünschten Elementen und hält den Büchermarkt rein von undeutschem Gut. [ . . . ]
Die politische Beeinflussung des deutschen Schrifttums, insbesondere die Büchereipolitik, ist Sache des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (Abteilung VIII). [ . . . ]