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Geheimerlass Himmlers für die gesamte SS und Polizei über die Pflege aller ehelichen und unehelichen Kinder „guten Blutes” (28. Oktober 1939)

Die rassenbiologisch konzipierte Bevölkerungspolitik des NS-Regimes verfolgte die „Höherzüchtung“ des deutschen Volkes auf zwei Parallelschienen. So sollten zum einen rassisch Minderwertige isoliert und letztlich dezimiert werden. Diesem Zweck dienten solch einschneidende Maßnahmen wie u.a. die Zwangssterilisation von Erbkranken, das Verbot geschlechtlicher Beziehungen mit Juden durch das sogenannte „Blutschutzgesetz“ und die systematische Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ im Rahmen des „Euthanasieprogrammes“. Zum anderen sollten die „rassisch wertvollen“ Elemente der Bevölkerung gefördert und vermehrt werden. Dies geschah zum Teil durch die Propagierung und finanzielle Unterstützung von Frühehen und Kindergeburt, wirkte sich jedoch kaum auf das allgemeine Heirats- und Fortpflanzungsverhalten aus. Aus Angst, die Loyalität der Bevölkerung zu verlieren, war das Regime jedoch größtenteils nicht bereit, mit rigideren Mitteln in die Familienplanung einzugreifen. Dagegen hatte Himmler als Reichsführer-SS schon lange eine weit radikalere Rassenpolitik in der SS betrieben. Nach Kriegsbeginn erließ er die folgende Weisung an alle Männer in der SS und Polizei, ihren Dienst für das Vaterland nicht nur als Soldaten sondern auch als Erzeuger von ehelichen und außerehelichen Kindern zu tun. Somit sollte die Zukunft des deutschen Volkes auf militärischer wie biologischer Ebene gesichert werden.

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Berlin, den 28. Oktober 1939

Der Reichsführer-SS und
Chef der Deutschen Polizei
im Reichsministerium des Innern


SS-Befehl für die gesamte SS und Polizei

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Die alte Weisheit, daß nur der ruhig sterben kann, der Söhne und Kinder hat, muß in diesem Kriege für die Schutzstaffel wieder zur Wahrheit werden. Ruhig kann der sterben, der weiß, daß seine Sippe, daß all das, was seine Ahnen und er selbst gewollt und erstrebt haben, in den Kindern seine Fortsetzung findet. Das größte Geschenk für die Witwe eines Gefallenen ist immer das Kind des Mannes, den sie geliebt hat.

Über die Grenzen vielleicht sonst notwendiger bürgerlicher Gesetze und Gewohnheiten hinaus wird es auch außerhalb der Ehe für deutsche Frauen und Mädel guten Blutes eine hohe Aufgabe sein können, nicht aus Leichtsinn, sondern in tiefstem sittlichem Ernst Mütter der Kinder ins Feld ziehender Soldaten zu werden, von denen das Schicksal allein weiß, ob sie heimkehren oder für Deutschland fallen.

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Im vergangenen Krieg hat mancher Soldat aus Verantwortungsbewußtsein, um seine Frau, wenn sie wieder ein Kind mehr hatte, nicht nach seinem Tod in Sorgen und Not zurücklassen zu müssen, sich entschlossen, während des Krieges keine weiteren Kinder zu erzeugen. Diese Bedenken und Besorgnisse braucht ihr SS-Männer nicht zu haben. Sie sind durch folgende Regelung beseitigt:

1. Für alle ehelichen und unehelichen Kinder guten Blutes, deren Väter im Kriege gefallen sind, übernehmen besondere, von mir persönlich Beauftragte im Namen des Reichsführers-SS die Vormundschaft. Wir stellen uns zu diesen Müttern und werden menschlich die Erziehung und materiell die Sorge für das Großwerden dieser Kinder bis zu ihrer Volljährigkeit übernehmen, so daß keine Mutter und Witwe aus Not Kümmernisse haben muß.

2. Für alle während des Krieges erzeugten Kinder ehelicher und unehelicher Art wird die Schutzstaffel während des Krieges für die werdenden Mütter und für die Kinder, wenn Not und Bedrängnis vorhanden ist, sorgen. Nach dem Kriege wird die Schutzstaffel, wenn die Väter zurückkehren, auf begründeten Antrag des einzelnen wirtschaftlich zusätzliche Hilfe in großzügiger Form gewähren.

SS-Männer und ihr Mütter dieser von Deutschland erhofften Kinder, zeigt, daß ihr im Glauben an den Führer und im Willen zum ewigen Leben unseres Blutes und Volkes ebenso tapfer, wie ihr für Deutschland zu kämpfen und sterben versteht, das Leben für Deutschland weiterzugeben willens seid.

Der Reichsführer SS
[Unterschrift]
H. Himmler



Quelle: „Geheimerlass des Reichsführer-SS für die gesamte SS und Polizei“ (28. Oktober 1939); abgedruckt in Norbert Westenrieder, Deutsche Frauen und Mädchen! Düsseldorf, 1984, S. 42.

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