Geheim! Berlin, den 2. Januar 1941
Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD
An
a. Das Reichssicherheits-Hauptamt,
b. alle Staatspolizeileit- und -stellen,
c. alle Kommandeure der Sicherheitspolizei und des SD.
Nachrichtlich an
d. alle Inspekteure der Sicherheitspolizei und des SD,
e. den Inspekteur der Konzentrationslager (mit 15 Abdrucken für die Lagerkommandanten),
f. die Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SE in Krakau und Prag.
Betrifft: Einstufung der Konzentrationslager.
Der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei hat seine Zustimmung zu der Einteilung der Konzentrationslager in verschiedene Stufen, die der Persönlichkeit des Häftlings und dem Grad der Gefährdung für den Staat Rechnung tragen, erteilt. Danach werden die Konzentrationslager in folgende Stufen eingeteilt:
Stufe I: Für alle wenig belasteten und unbedingt besserungsfähigen Schutzhäftlinge, außerdem für Sonderfälle und Einzelhaft, die Lager:
Dachau,
Sachsenhausen und
Auschwitz I
(Letzteres kommt auch zum Teil für Stufe II in Betracht).
Stufe I a: Für alle alten und bedingt arbeitsfähigen Schutzhäftlinge, die noch im Heilkräutergarten beschäftigt werden können, das Lager: Dachau.
Stufe II: Für schwerer belastete, jedoch noch erziehungs- und besserungsfähige Schutzhäftlinge, die Lager:
Buchenwald,
Flossenbürg,
Neuengamme und Auschwitz II.