GHDI logo


Martin Bormanns Anordung Nr. 55/43 (29. September 1943)

Es gehört zu den Eigentümlichkeiten des NS-Regimes, dass Hitler das Verhältnis von Staat und Partei nie verbindlich regelte, weshalb es von Kompetenzkonflikten und Konkurrenzkämpfen bestimmt war. Wie aus der folgenden Anweisung Martin Bormanns (1900-1945) vom 29. September 1943 hervorgeht, lag die Bedeutung der NSDAP vor allem in der Ausbildung der NS-Führungselite sowie, besonders nach Kriegsbeginn, in der ideologischen Mobilisierung der Bevölkerungsmassen.

Druckfassung     Dokumenten-Liste vorheriges Dokument      Beginn des nächsten Kapitels

Seite 1 von 3


Der Leiter der Partei-Kanzlei
Führerhauptquartier, den 29. 9. 43.
Anordnung Nr. 55/43


Mit der zunehmenden Verschärfung des Krieges ist die Widerstandskraft der Heimat einer immer stärkeren Belastung ausgesetzt. Die NSDAP muß daher den Kampfwillen des deutschen Volkes immer wieder stählen, die Meinungsbildung laufend positiv beeinflussen und allen negativen Erscheinungen mit aller Energie entgegentreten.

Damit alle Parteigenossen geschlossen für diese wichtige Aufgabe eingesetzt und hierfür entsprechend ausgerichtet werden, ordne ich an:

Vom 15. Oktober ab sind in den gesamten Ortsgruppen des Reiches Generalmitgliederappelle abzuhalten; ihre Durchführung soll nach Möglichkeit innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein. Verantwortlich für die einwandfreie Durchführung dieser Appelle sind die Hoheitsträger, die alle verfügbaren Propaganda- und Schulungskräfte zur Mitarbeit hereinzuziehen haben. Der Reichsorganisationsleiter und der Reichspropagandaleiter werden die erforderlichen Redner für diese interne Parteiaktion zur Verfügung stellen.

Die Gauleiter sollen nach Möglichkeit in jedem Kreis ihres Gaues auf einem Appell persönlich sprechen, die Kreisleiter sind verpflichtet, die Appelle der Ortsgruppe möglichst selbst durchzuführen. In Gauen, in denen die Anzahl der Kreise und Ortsgruppen der Durchführung dieser Anordnung in dem angegebenen Zeitraum Schwierigkeiten bereitet, sind die Appelle entsprechend zusammenzulegen.

Die Teilnahme sämtlicher Parteigenossen an diesen Appellen ist Pflicht. Den Appellen selbst ist ein würdiger und vor allem straffer Rahmen zu geben. Den einzelnen Parteigenossen ist in eindringlicher und nachdrücklicher Weise ihre verpflichtende Aufgabe als Stimmungsträger der Heimat scharf zu umreißen. Besonders ist die Notwendigkeit der größeren Einflußnahme von Mund zu Mund auf die Stimmung und Haltung der Bevölkerung stark herauszustellen. Je intensiver einerseits der Feind und die Schwere der Zeit auf unsere Volksgenossen einwirken, desto eindringlicher muß durch alle ihre Mitglieder die NSDAP, ständig den Glauben an die Richtigkeit unseres Handelns und die Sicherheit des deutschen Sieges stärken. Im Übrigen sind u.a. die in der Anlage aufgeführten Gedankengänge zum Leitthema der Appelle zu machen.

Ich bitte die Gauleiter, sich der Durchführung dieser Appelle besonders intensiv anzunehmen. Der Reichsorganisationsleiter und der Reichspropagandaleiter werden die erforderlichen zentralen Weisungen herausgeben und die Durchführung der Anordnung überwachen.

[gez. M. Bormann]

erste Seite < vorherige Seite   |   nächste Seite > letzte Seite