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Junge Christen schlagen einen „Sozialen Friedensdienst” als Alternative zum Militärdienst vor (7. Dezember 1982)

Junge Christen nahmen die Friedenspropaganda der SED beim Wort und schlugen einen „Sozialen Friedensdienst” als Alternative zum Militärdienst vor. Sie wollten dadurch ihren Widerstand gegen das Wettrüsten und die Militarisierung der ostdeutschen Gesellschaft zum Ausdruck bringen und bemühten sich auf lokaler Ebene, in einen politischen Dialog mit der regierenden Partei einzutreten.

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Eine Welt ohne Militär – das wäre eine Alternative


Als im Frühjahr 1981 drei kirchliche Mitarbeiter aus Dresden einen Text formulierten, der die Einführung eines zivilen Wehrersatzdienstes in der DDR forderte, war ihnen wohl kaum bewußt, daß sie damit den Anstoß zur zahlenmäßig und politisch bedeutendsten Friedensinitiative in der DDR nach den Auseinandersetzungen um den Wehrunterricht gaben. Dabei war ihre Forderung durchaus nicht neu, immer wieder hatten junge Wehrpflichtige in Briefen und Eingaben die Regelung des waffenlosen Wehrdienstes in der NVA als unzureichend kritisiert.

Erst im März hatte sich die Leitung der provinzsächsischen Landeskirche mit einem Brief Naumburger Studenten beschäftigt, „der in der Frage nach konkreten Schritten zur Förderung des Friedens auch die Möglichkeit eines zivilen Wehrersatzdienstes angesprochen hatte. Dieser Brief war an die Konferenz der Kirchenleitung weitergegeben worden“.

Die Dresdener Initiative unterschied sich jedoch insofern von ähnlichen Vorstößen in den sechziger und siebziger Jahren, als sie von vornherein auf eine breite innerkirchliche Öffentlichkeit zielte. Eingaben einzelner oder kleiner Gruppen waren bis dahin immer bei den staatlichen Behörden oder der Kirchenleitung gestrandet, ohne daß sie etwas Greifbares bewirkt hätten. Die Initiative „Sozialer Friedensdienst“, aus der bald das gängige Kürzel SoFd wurde, war dagegen so angelegt, daß sie von vielen durch ihre Unterschrift unterstützt werden konnte, ohne aber eine solche Unterschriftensammlung zu sein, die in der DDR genehmigungspflichtig ist. Zudem richtete sie sich nicht an die Kirchenleitungen oder an staatliche Organe, sondern sollte den im Herbst tagenden Synoden zugesandt werden, die das Anliegen aufnehmen und an die Regierung weiterleiten sollten.

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