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Dokumente - Teil II: Abschnitt D – Dörfer
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1.   Vermittlungen zwischen einem Abt und dessen Untertanen – Weingarten (Oberschwaben) (1432)
Die Reichsabtei Weingarten, ein Benediktinerkloster, gehörte zu den reichsten Klöstern der süddeutschen Territorien. Ihr Abt, der zugleich ein Reichsfürst war, herrschte über Ländereien, die sich....
2.   Die Beschwerden der bäuerlichen Untertanen – Kempten (Oberschwaben) (1492)
Die drei bestimmenden Faktoren des Kleinbauerntums waren Land, Heirat und Freizügigkeit. Die Fürstabtei Kempten, eine der wohlhabendsten des Heiligen Römischen Reiches, war in eine ungewöhnliche....
3.   Dörfliche Handgreiflichkeiten vor dem Reichskammergericht – Wolfisheim (Elsass) (1524/25)
Die Konsolidierung der Territorialverwaltung stellte die Dörfer unter stärkere fürstliche und städtische Kontrolle. Eine der hieraus resultierenden Veränderungen war die verbesserte Reichsjurisdiktion....
4.   Ländliche Selbstverwaltung – Ingenried (Bayern) (1549)
Die meisten Dörfer genossen im Heiligen Römischen Reich ein gewisses Maß an Selbstverwaltung. In diesem Dokument vom 31. Mai 1549 beschließen der Bürgermeister, das Gericht und die Gemeinde des Dorfes....
5.   Der Eid der Untertanen einer Gemeinde – Herbolzheim (Oberrhein) (16. Jahrhundert)
Während Dörfer und Kleinstädte generell einige Selbstverwaltungsrechte besaßen, waren diese häufig in ihre Beziehung zur Obrigkeit eingebettet, welche die Gestalt eines Adligen, einer Stadtregierung,....
6.   Die Kodifizierung örtlichen Gewohnheitsrechts – Germersheim (Pfalz) (16. Jahrhundert)
Die Kodifizierung örtlichen Gewohnheitsrechts war ein Hauptinstrument der Integration ländlicher Gemeinden in feudale Territorialstaaten. Die in diesem Dokument aufgeführten Freiheiten gehen vermutlich....
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