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„Volksbewaffnung oder Volkes Tod!" (5. Juni 1920)




Volksbewaffnung oder Volkes Tod!

Nächste Abwehr

Ein einziges Mittel gibt es, den furchtbaren Streich, der uns unabwendbar treffen wird, abzuhalten. Es ist die sofortige Bewaffnung aller deutschen Männer, die gewillt sind, ihr Volk vor Blutvergießen, ihre Heimat vor Zerstörung, ihre Zukunft vor Knechtschaft und Vernichtung zu bewahren.

Weder eine Einwohnerwehr noch eine rote Garde ist geeignet, eine solche Aufgabe zu erfüllen. Aber jeder, glaube er nun an die Möglichkeit, noch irgend etwas zu erhalten, oder an die Notwendigkeit, von Grund aus neu aufzubauen, sei sich darüber klar, daß jede Art von Bürgerkrieg nur Zerstörung, nur Knechtschaft, nur entsetzliches Irren bedeutet. Und solange wir noch glauben, Bürgertum gegen Arbeiterschaft oder Arbeiterschaft gegen Bürgertum bewaffnen zu können oder gar zu müssen, solange können wir nicht hoffen, unserem Volke tätig zu dienen, sondern wir müssen wissen, daß wir nur die Geschäfte fremder Herren besorgen.

„Ruhe und Ordnung“ sind genau so missbrauchte Worte, wie „Revolution“ es ist. Weder die Angst ewig Eigensüchtiger noch das betuliche Geschwätz schleimiger Verführer darf uns bestimmen, auf die Erhaltung „von Ruhe und Ordnung“ gegen die „bedrohliche Radikalisierung“ der Arbeiterschaft zu hoffen. Ebensowenig aber darf uns auch die Gedankenlosigkeit und Kurzsichtigkeit derer ins Schlepptau nehmen, die zunächst nur einmal Revolution um der Revolution willen machen wollen und sich über das Weitere den Kopf nicht zerbrechen in der Meinung, das stünde alles schon bei Marr oder Landauer. Es steht nichts darüber dort, darauf können sie sich verlassen.

Die fortschreitende Auflösung alter Rechts- und Gesellschaftsformen zwingt uns zur Ergreifung eines Abwehrmittels. Es handelt sich für den einzelnen ganz einfach um den Schutz seines Lebens, seiner Nächsten und seiner Arbeit, es handelt sich für die Gemeinden um den Schutz vor Plünderung und Gewalttat, es handelt sich für das Volk um die Erhaltung und Aufrichtung seines Willens zum Leben. Der Zustand, in dem wir uns befinden, verlangt ganz einfach, daß wir die Folgerung ziehen. Eine Regierung, die uns schützen könnte, ist nicht da und wird in absehbarer Zeit nicht da sein. Selbst wenn sie die Machtmittel hätte, versagt der größte Teil des deutschen Volkes ihr das Vertrauen. Die Einwohnerwehr ist gleichfalls nicht in der Lage, sich Vertrauen zu erringen, die Reichswehr muß außer Betracht bleiben, da sie schon durch ihre Schwäche keineswegs genügt, und eine rote Garde wird stets unter dem Vorwurf leiden, den sich heute die Einwohnerwehr mit Recht machen lassen muß, nämlich das Werkzeug einer Klassenherrschaft zu sein.

Es war der allerschlimmste Fehler, der bei der Errichtung der Einwohnerwehr begangen wurde, daß Angehörige bestimmter politischer Parteien von ihr ausgeschlossen blieben. Hierdurch ist die Einwohnerwehr gerade das Gegenteil von dem geworden, was sie sein sollte, der Selbstschutz freier Männer. Ihr zweiter Fehler ist, daß sie ohne eine straffe Zentralisierung nicht auszukommen glaubt, was sehr häufig die Befürchtung eines Mißbrauchs der Kommandogewalt erweckt, und ihr dritter Fehler besteht darin, daß sie wie eine Söldnertruppe ihre Angehörigen durch die Unterschrift eines Scheines verpflichtet.

Es geht auch ohne Papier, und es geht ohne einen solchen völlig wertlosen Wisch viel besser. Warum läßt man den Wehrmann sich nicht verpflichten Auge in Auge, Hand in Hand einem Ältesten oder Vorsteher seiner Gemeinde? Ist das nicht das einzige Mittel, um Treue und Glauben, Mannessinn und Manneswort wieder zu Ehren zu bringen? Die Zeit ist zu ernst, die Dinge sind zu groß, daß sie mit einem amtlichen Formular erfaßt werden könnten. Was wir brauchen, ist die Begründung unseres Gemeinschaftsgefühls, die Begründung von Volksbewußtsein und Vaterland in den Herzen, in dem Verhältnis von Mann zu Mann, aus gleicher Not und gleichem Wollen. Wagen wir es, unser Volk so neu zu begründen! Verbünden wir uns, Nachbar mit Nachbar, Gemeinde zu Gemeinde, Land zu Land – so wird auch der unvermeidliche Zerfall Deutschlands uns nicht vernichten, sondern gerüstet zum Wiederaufbau finden.

Heute ist es so, daß ein Mann zu dem unbekannten jüdischen Parteiführer aus der Hauptstadt mehr Vertrauen hat als zu dem Nachbarn, neben dem er aufgewachsen ist und den er ein ganzes Leben hindurch gekannt hat. Und das nur, weil der Nachbar schwarz wählt und er rot oder umgekehrt. Ist das nicht Wahnsinn? Die bittere Not zwingt uns zusammen. Besinnen wir uns darauf, daß wir keinen Bürgerkrieg, daß wir uns nicht auf das Geheiß Fremder und von Fremden Verführter totschlagen wollen, daß wir unsere Fluren, die das Nötigste zu unserer Erhaltung tragen, nicht verwüsten lassen wollen, daß wir gewillt sind, unser Schicksal zu bestimmen nach unserem Willen, und daß wir alle das gleiche wollen: Freiheit der Seelen, Freiheit der Arbeit und Freiheit des Arbeitsertrags.

Es wird nicht möglich sein, alles zu verhindern. Manches Unglück wird uns noch treffen. Aber wir wollen uns rüsten und bereiten, den Weg wieder aufwärts zu gehen aus Elend und Schande zur deutschen Freiheit. Die Forderung der Stunde lautet:

1. Die Gemeinden, oder in größeren Gemeinden die Innungen, Gewerkschaften und Berufsgenossenschaften, erhalten Waffen zum Selbstschutz zugewiesen.

2. Die Waffen werden unter persönlicher Verantwortung der Gemeindevorsteher (der Genossenschaftsleiter usw.) und geachteter Beisitzer an solche Männer ausgegeben, die sich mit Handschlag vor Zeugen verpflichten, die Waffe zu keinerlei politischem Zweck und nur auf Ruf der Gemeinde zu ergreifen.

3. Trägt ein Unbekannter auf Überlassung einer Waffe an, so hat er angesehene Männer seines Standes als Bürgen und Zeugen seiner Verpflichtung zu stellen.

4. Juden erhalten keine Waffen, da sie keine Volksgenossen sind und zur Genüge bewiesen haben, daß sie die Ehre des Waffentragens nicht zu schätzen wissen.

5. Nach politischer Überzeugung eines Volksgenossen darf bei Übergabe einer Waffe nicht gefragt und nie geforscht werden. Nur wer nicht ehrlich sich verpflichten kann, seine Waffe nicht zu politischem Kampf und nicht zur Ausübung politischen Drucks zu verwenden, soll keine Waffe erhalten.

6. Die Verpflichtung dessen, der die Waffe empfängt lautet: Ich nehme die Waffe aus der Hand meines Gemeindevorstands (Obermeisters, Gewerkschaftsvorstands usw.) an und verspreche, sie nur zum Schutze meines (und meiner Frau und Kinder) Lebens und unseres Eigentums gegen gewaltsame Angriffe zu verwenden. Ich verspreche, dem Ruf der Gemeinde zum Schutz der Nachbarn stets sofort zu folgen. Ich verspreche, meine Waffe nie zur Verfolgung politischer Absichten zu verwenden oder verwenden zu lassen, sie treu zu verwahren und zu pflegen und dafür zu sorgen, daß sie von keinem Unberechtigten ergriffen werden kann. Ich unterwerfe mich dem Urteil der Gemeinde (Innung usw.), wenn über die Einhaltung meiner Verpflichtung Recht gesprochen werden muß.

7. Leben und Eigentum von Fremdlingen steht unter dem Schutze der Volkswehr. Den Anordnungen der Volkswehr haben sich die Fremdlinge (z. B. Juden) zu fügen.

8. Zum nachbarlichen Schutz schließen die Gemeinden Bünde und Verträge. Solch Abmachungen werden zu immer höheren Verbänden ausgebaut.

9. Die Gemeinden beschließen in sich und mit ihren Nachbarn. Auf unserem Gebiet darf niemand, der nicht zur Gemeinde gehört, mit der Waffe angetroffen werden.

10. Wer zu Unrecht mit einer Waffe getroffen wird, wird vor das Gericht der Volkswehr gestellt und, falls schuldig, erschossen.

11. Wer die Waffe zum Angriff gegen Leben und Eigentum benützt, wird erschossen.

12. Wer seine Waffe in die Hände eines zum Waffentragen nicht Berechtigten gelangen läßt, wird, wenn schuldig, erschossen, wenn unschuldig, aus der Wehr ausgestoßen.

13. Wer dem Rufe der Gemeinde zum Kampf gegen Bedrohung nicht folgt, wird aus der Wehr ausgestoßen.

14. Wer sich eines gemeinen Verbrechens, des Wuchers oder des Schiebens schuldig macht, wird aus der Wehr ausgestoßen.

Das sind die Grundzüge. Wie es im einzelnen gehandhabt werden muß, ist leicht zu finden. Wichtig aber ist, daß wir uns zusammentun, daß wir uns auf das Recht unserer Ehre und die Kraft unseres Willens besinnen und uns schützen gegen das freche Spiel, das ein paar größenwahnsinnige Verbrecher mit uns zu treiben wagen. Es ist zu spät, um den Fall aufzuhalten. Aber es ist nicht zu spät, den Schlag unwirksam zu machen und, ehe wir zerschmettert sind, uns schon wieder aufzurichten.

Fordern wir die Waffen! Gemeinden, Genossenschaften, Gewerkschaften, Innungen: Wenn wir einmütig das Verlangen stellen, ist es nicht zu spät. Tretet auf, Freunde, in den Gemeinderäten, Ausschüssen und Versammlungen! Zeigt den Abgrund, in den wir getrieben werden. Sammelt die Männer, die es wagen, gegen die Zerstörung zu kämpfen. Und gründet so aufs neue das Reich, das ein Hort der Freiheit, des Friedens und des Wohlstands sein wird!
Klr.





Quelle: „Volksbewaffnung oder Volkes Tod!“, Völkischer Beobachter, 5. Juni 1920.