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Bundeskanzlerin Angela Merkel während einer Rede zur bevorstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft (13. Dezember 2006)
Im ersten Halbjahr 2007 übernahm Deutschland die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union. Oberstes Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft war es, einen Ausweg aus der Verfassungskrise Europas zu finden. Diese war entstanden, nachdem der europäische Verfassungsentwurf 2005 in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt worden war. Während der deutschen Ratspräsidentschaft kam tatsächlich eine Einigung über das weitere Vorgehen in der Verfassungsfrage zustande: Die Bezeichnung „Verfassung“ und quasi-staatliche Symbole wurden aufgegeben, während die Substanz des Verfassungsvertrages in einen Reformvertrag eingehen sollte (den späteren Vertrag von Lissabon). Foto: Sandra Steins.