Vorbereitung der Spruchkammerverfahren in Nürnberg (1. Februar 1947)
Der insbesondere bei den Amerikanern vorhandene Anspruch, die Entnazifizierung so gründlich wie möglich durchzuführen, hatte in der Praxis einen immensen bürokratischen Aufwand zur Folge. So bekam die amerikanische Militärregierung bis März 1946 fast 1,4 Mio. der von ihr ausgegebenen Fragebögen zurück, auf denen Deutsche ihre Mitgliedschaft und Position in der NSDAP bzw. NS-Organisationen angeben sollten. Noch aufwendiger war ein mit dem „Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus“ vom 5. März 1946 in der amerikanischen Zone eingeführtes Meldebogenverfahren, das etwa 13,4 Mio. Deutsche über 18 Jahren betraf, davon ungefähr 3,67 Mio. ehemalige Mitglieder der NSDAP oder anderer NS-Organisationen. Das „Befreiungsgesetz“ übertrug die Durchführung der Entnazifizierung deutschen Spruchkammern, die aus nicht politisch belasteten und möglichst zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst Befähigten gebildet werden sollten und ihre Befunde der Militärregierung meldeten. Angesichts der bei Juristen und Beamten häufig gegebenen NS-Belastung und da der Prozess zunehmend uneinheitlich wurde und daher in Verruf geriet, war es schwierig diese Gerichtspositionen zu besetzen. Zur Vereinheitlichung des Verfahrens in den vier Besatzungszonen erließ der Alliierte Kontrollrat im Oktober 1946 die Direktive Nr. 38. Bis 1950 wurden allein in der US-Zone mehr als 950.000 Spruchkammerverfahren bearbeitet. Foto von Hanns Hubmann.
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