Berufsausschluss: Bescheid über die Löschung aus der Liste der beim Landgericht Tilsit/Ostpreußen zugelassenen Rechtsanwälte (9. Juni 1933)
Nach Hitlers Amtsantritt wurden jüdische Justizvertreter zu besonders verhassten Zielen gewaltsamer Übergriffe. Zum Beispiel stürmten SA-Männer am 11. März 1933 das Breslauer Gerichtsgebäude und griffen jüdische Rechtsanwälte und Richter an. Drei Tage später verkündete der Breslauer Gerichtspräsident, dass fortan nur noch 17 der insgesamt 364 jüdischen Rechtsanwälte Zugang zum Gericht hätten. Ähnliche Szenen der Gewalt und Einschüchterung spielten sich im ganzen Land ab. Auch an anderen Orten erfuhren jüdische Vertreter der Justiz und des öffentlichen Dienstes willkürliche Berufsauschlüsse. Am 7. April 1933 koordinierte das Reichsinnenministerium unter Wilhelm Frick diese spontanen Maßnahmen mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (auch „Berufsbeamtengesetz“) und des „Gesetzes über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft“. Danach konnten Beamte und Rechtsanwälte, die als politisch unzuverlässig galten oder „nichtarischer Abstammung“ waren, entlassen oder in den Zwangsruhestand versetzt werden.
|