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Die berufliche Beschäftigung von Frauen: konservative und liberale Ansichten (1872)

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Militäranwärter seien zwar nötig und müßten untergebracht werden, jedoch bei den von Militäranwärtern freibleibenden Stellen solle ihnen der Zugang unter denselben Bedingungen ermöglicht werden wie den Männern.

„Ich halte es für wichtig für die ganze Entwicklung unserer Gesellschaft, für wichtig gerade dem Materialismus unserer Zeit gegenüber, daß wir das Gefühl wahrer Selbständigkeit auch in den weiblichen Kreisen wecken, daß wir ihnen den trostlosen Gedanken nehmen, daß sie immer nur ein Anhängsel an die Familie bleiben müssen, wenn sie nicht durch die Ehe selbst eine bilden. So kommen sie auf den Gedanken, daß sie wünschen müssen, um jeden Preis in die Ehe zu gelangen, damit sie nur zu einer anständigen bürgerlichen Stellung im Leben gelangen können.

Ich halte es im Gegenteil für eine Aufgabe der Gesetzgebung und der Staatseinrichtungen,
ihnen die Möglichkeit zu geben, selbständig zu werden, ihr Brot sich in ehrlicher Weise selbst zu erwerben,
weil wir im anderen Falle fürchten müssen, der Unsittlichkeit Tor und Tür zu öffnen.“

Bei der Abstimmung über die Petition wurde der Antrag angenommen,

die Petition „dem Herrn Reichskanzler zur Berücksichtigung bei Besetzung von Stellen innerhalb
der Verkehrsanstalten des Reiches, welche für weibliche Personen geeignet sind, zu überweisen“.



Quelle: „Bericht über die Reichstagsdebatte am 13.5.1872 betr. Petition des Verbandes deutscher Frauenbildungs- und Erwerbsvereine um Zulassung der Frauen zum Eisenbahn-, Post- und Telegraphendienst“, Frauen-Anwalt, 3. Jg., Nr. 6 (September 1872): S. 183ff.

Abgedruckt in Margrit Twellmann, Die Deutsche Frauenbewegung im Spiegel repräsentativer Frauenzeitschriften. Ihre Anfänge und erste Entwicklung, 2 Bde., Bd. 2, Quellen 1843-1889. Meisenheim am Glan: A. Hain, 1972, S. 451-53.

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