GHDI logo

Die allgemeine Mobilisierung der katholischen Kirche – Das Konzil von Trient (1547-63)

Seite 12 von 15    Druckfassung    zurück zur Liste vorheriges Dokument      nächstes Dokument


23. SITZUNG
15. Juli 1563

(F) Kanon 18 [Die Einrichtung von Seminaren zur Heranbildung des künftigen Klerus]

Da die Jugend ohne rechte Unterweisung der Verfolgung weltlicher Gelüste zuneigt (83) und, falls sie nicht von jungen Jahren an, ehe die Gewohnheit zum Schlechten vom ganzen Menschen Besitz ergreift, zu Frömmigkeit und Religiosität erzogen wird, nie vollkommen und ohne große und geradezu einzigartige Hilfe des allmächtigen Gottes in der kirchlichen Disziplin verharrt, beschließt die heilige Synode: Die einzelnen Kathedral-, Metropolitan- oder noch größeren Kirchen sind, je nach ihren Möglichkeiten und der Größe der Diözese, gehalten, eine bestimmte Anzahl an Jungen der Stadt und der Diözese oder – wenn es dort nicht genügend gibt – der Provinz in einem Kolleg, das der Bischof dafür nahe bei diesen Kirchen oder an einem anderen passenden Ort aussucht, zu verpflegen, religiös zu erziehen und in den kirchlichen Lehren zu unterrichten. In dieses Kolleg werden nur solche aufgenommen, die wenigstens zwölf Jahre alt sind und aus einer legitimen Ehe stammen, die auch schon ordentlich lesen und schreiben können und deren Begabung und Wille die Hoffnung nährt, daß sie einmal die kirchlichen Dienste auf Dauer ausüben werden. Es ist der Wille der Synode, besonders Söhne armer Leute ausgewählt zu sehen, ohne deshalb die der Reichen auszuschließen, sofern sie nur auf eigene Kosten verpflegt werden und den offensichtlichen Wunsch haben, Gott und der Kirche zu dienen. Der Bischof teilt diese Jungen in so viele Klassen auf, wie es ihm richtig erscheint, entsprechend ihrer Zahl, ihrem Alter und ihrem Fortschritt in der kirchlichen Disziplin, und weist sie teils dem Dienst an Kirchen zu, wenn es ihm angebracht erscheint, | teils behält er sie zur Ausbildung im Kolleg und wählt andere an Stelle der Abgänger aus, so daß dieses Kolleg eine beständige Pflanzstätte der Diener Gottes ist. Zur angemesseneren Unterweisung in der kirchlichen Disziplin tragen sie sofort die Tonsur und das klerikale Gewand und lernen Grammatik, Gesang, kirchliche Zeitrechnung und die Fertigkeit in anderen guten Künsten. Die Heilige Schrift, die kirchlichen Bücher, die Predigten der Heiligen, auch die Formen der Sakramentenspendung – besonders was zum Hören der Beichten hilfreich erscheint – sowie der Riten und Zeremonien lernen sie auswendig. Der Bischof sorge dafür, daß sie jeden Tag dem Meßopfer beiwohnen und wenigstens jeden Monat ihre Sünden bekennen und nach dem Urteil des Beichtvaters den Leib unseres Herrn Jesus Christus empfangen. In der Kathedrale und in anderen Kirchen des Ortes tun sie an Festtagen Dienst. Dies alles und manch anderes, was für diese Sache ratsam und notwendig ist, richten die einzelnen Bischöfe mit dem Rat von zwei älteren und gewichtigen Kanonikern ein, die sie selbst auswählen, wie der Heilige Geist es eingibt, und für die Einhaltung sorgen sie durch häufigere Visitationen. Schwierige und Unverbesserliche und Verbreiter schlechter Sitten bestrafen sie hart, nötigenfalls sogar durch Hinauswurf. Indem sie alle Hindernisse entfernen, bemühen sie sich mit Sorgfalt um alles, was nach ihrer Meinung zur Erhaltung und Förderung einer so frommen und heiligen Einrichtung dient.

[ . . . ]



(83) Vgl. Gen 8,21.

erste Seite < vorherige Seite   |   nächste Seite > letzte Seite