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Karl August Freiherr von Hardenberg, „Über die Reorganisation des Preußischen Staats” (12. September 1807)

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7. Hilfsmittel.

Daß man dem Provinzialcharakter nicht Gewalt antun und aus Sucht, alles in eine Form, besonders in eine nicht passende, zu zwingen, nicht überall alle Einrichtungen und Vorschriften auf gleiche Weise geltend machen müsse, damit bin ich vollkommen einverstanden. Doch scheint es mir weise, dem Ganzen einen einzigen Nationalcharakter aufzuprägen und nach und nach, jenen Maximen unbeschadet, dahin zu arbeiten, welches auch ohne Zwang geschehen kann. Die Verwaltung nach Provinzen würde ich diesemnach nicht beibehalten, die Verwaltungsdepartements nach den natürlichen Verhältnissen abteilen und benennen und einem jeden eine Kammer vorsetzen. Der ganze Staat heiße künftig Preußen. [ . . . ]

IV. Militärwesen

[ . . . ] 1. Zahl und Komposition der Armee. a) Reguläre Truppen, b) Landregimenter oder Reserve, c) Landaufgebot, Volontärkorps.

Es ist durchaus nötig, gleich wieder so viel Streitkräfte beisammen zu haben, als irgend möglich ist, da der Fall, wo ein neuer Krieg unvermeidlich würde, sehr leicht und schnell wieder eintreten kann. [ . . . ] An regulären Truppen würden vielleicht 45 000 Mann Infanterie und 25 000 Mann Kavallerie anzunehmen sein und dazu die nötige Artillerie, Ingenieurs, Mineurs, Sappeurs, Pontonniers pp. Außerdem aber würde ich 80 000 Mann Infanterie Reservetruppen oder Landregimenter vorschlagen. Und um die Verteidigung desto sicherer zu machen, würde ich die ganze Volksmasse daran teilnehmen lassen und dafür mehr zu interessieren suchen. Zu dem Ende wären die Städte und das Land, auf diesem vornehmlich Gutsbesitzer und Beamte, aufzufordern, freiwillige Korps zu errichten, nicht um auswärts gebraucht zu werden, sondern bloß um zur Beschützung des eigenen Herds zu dienen. [ . . . ]

2. Verpflichtung zum Kriegsdienst.

Die Militärkonskription würde ganz umgeändert. Alle bisherigen Exemtionen ohne Ausnahme würden aufgehoben. Jeder, der nicht auf andere Weise im Dienst des Staats angestellt ist, müßte zum wirklichen Kriegsdienst in den regulären und den Reservetruppen verpflichtet sein. [ . . . ]

Jede entehrende Strafe, die Stockprügel, das Gassenlaufen pp., fallen weg. [ . . . ]

11. Erziehung und Bildung zum Soldatenstande.

Die Sorgfalt für die Erziehung des Staatsbürgers muß sich bei der großen Wichtigkeit des Soldatenstandes im allgemeinen schon darauf erstrecken, einem jeden eine hierauf mit gerichtete Bildung zu geben und den Sinn für Patriotismus und die Pflicht, das Vaterland zu verteidigen, zu heben. Besondere Unterrichtsanstalten für das Militär, sowohl für die niedere als höhere Wissenschaft und die einzelnen Zweige derselben sind wichtig und erforderlich. [ . . . ]

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