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Karl August Freiherr von Hardenberg, „Über die Reorganisation des Preußischen Staats” (12. September 1807)

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d) In Absicht auf die Freiheit von Abgaben treten verschiedene wichtige Betrachtungen ein. Eine völlige Gleichheit sollte aus vielen Gründen auch hierbei stattfinden. [ . . . ]

2. Der Bürgerstand.

Dadurch, daß einem jeden der Zugang zu allen Stellen, Gewerben und Beschäftigungen eröffnet wird, gewinnt der Bürgerstand und muß dagegen auch seinerseits auf alles Verzicht leisten, was andere Stände bisher ausschloß.

3. Der Bauernstand.

Der zahlreichste und wichtigste, bisher allerdings am mehrsten vernachlässigte und gedrückte Stand im Staat, der Bauernstand, muß notwendig ein vorzüglicher Gegenstand seiner Sorgfalt werden. Die Aufhebung der Erbuntertänigkeit müßte durch ein Gesetz kurz und gut und sogleich verfügt werden. Ebenso wären die Gesetze zu widerrufen, wodurch der Bauer verhindert wird, aus dem bäuerlichen Stande herauszutreten. Die Militärverfassung wird, wenn bei derselben richtige Bestimmungen angenommen werden, hierunter nicht leiden. Man erleichtere ferner dem Bauern die Erlangung des Eigentums, es sei in Rücksicht auf neue Erwerbungen oder auf die Abkaufung der gutsherrlichen Rechte. Die Fronverfassung aufzuheben, ist nicht notwendig. Oft ist sie nicht nur nicht lästig, sondern sogar dem Dienstpflichtigen vorteilhafter als eine Geldabgabe, nachdem die Lokalumstände sind. Veränderungen hierin überlasse man der freiwilligen Übereinkunft und begünstige sie nur durch die Gesetze, indem man die Grundsätze bestimmt, nach denen die Naturaldienstleistung abgekauft werden kann. [ . . . ]

4. Herstellung des Zusammenhanges der Nation mit der Staatsverwaltung.

Die Nation mit der Staatsverwaltung in nähere Verhältnisse zu bringen, sie mehr damit bekannt zu machen und dafür zu interessieren, ist allerdings heilsam und nötig. Die Idee einer Nationalrepräsentation, so wie sie von dem Herrn von Altenstein gefaßt ist, ohne Abbruch der monarchischen Verfassung, ist schön und zweckmäßig. Der Begriff gefährlicher Nationalversammlungen paßt nicht auf sie. Durch die Amalgamierung der Repräsentanten mit den einzelnen Verwaltungsbehörden wird sie den Nutzen gewähren, ohne den Nachteil zu haben. Sie soll keinen besonderen konstitutiven Körper, keine eigene Behörde bilden. [ . . . ]

5. Herstellung des möglichst freien Gebrauchs der Kräfte der Untertanen aller Klassen.

[ . . . ] Die Ausübung persönlicher Kräfte zu jedem Gewerbe oder Handwerk werde frei und die Abgabe darauf gleich in den Städten und auf dem Lande. Die Abschaffung der Zünfte und der Taxen, wo nicht auf einmal, doch nach und nach, so wie der Herr von Altenstein es angibt, würde festzusetzen sein sowie die möglichste Beseitigung aller älteren Monopole. [ . . . ]

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