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Analyse des amerikanischen Außenministeriums zur sowjetischen Berlin-Note (7. Januar 1959)

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4. Zu einer Zeit, da die Westmächte gezwungen waren, Importe nach Deutschland zu finanzieren, um ein Mindestwirtschaftsvolumen aufrechtzuerhalten, preßte die Sowjetunion weiterhin laufend Reparationsleistungen aus ihrer Zone heraus. In Wirklichkeit liefen die damaligen Reparationslieferungen an die UdSSR, da die USA ihre eigene Zone unterstützen mußten, um durch sowjetische Verletzungen des Potsdamer Abkommens entstandene Lücken zu schließen, darauf hinaus, daß die UdSSR Reparationen von den USA kassierte.

Das vom 1. August 1945 datierte und von den Regierungschefs der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und der UdSSR unterzeichnete Potsdamer Protokoll sah hinsichtlich der Reparationen, die die UdSSR von Deutschland erhalten sollte, folgendes vor:

(1) Die Reparationsansprüche der UdSSR sollen durch Entnahmen aus der von der UdSSR besetzten Zone in Deutschland und durch angemessene deutsche Auslandsguthaben befriedigt werden.
(2) In Ergänzung der Reparationen, die die UdSSR aus ihrer eigenen Besatzungszone erhält, wird die UdSSR zusätzlich aus den westlichen Zonen erhalten:
a) 15 Prozent derjenigen verwendungsfähigen und vollständigen industriellen Ausrüstung, vor allem der metallurgischen, chemischen und maschinenerzeugenden Industriezweige, die für die deutsche Friedenswirtschaft unnötig und aus den westlichen Zonen Deutschlands zu entnehmen ist, im Austausch für einen entsprechenden Wert an Nahrungsmitteln, Kohle, Kali, Zink, Holz, Tonprodukten, Petroleumprodukten und anderen Waren, nach Vereinbarung.
b) 10 Prozent derjenigen industriellen Ausrüstung, die für die deutsche Friedenswirtschaft unnötig ist und aus den westlichen Zonen zu entnehmen und auf Reparationskonto an die Sowjetregierung zu übertragen ist ohne Bezahlung oder Gegenleistung irgendwelcher Art.
(3) Die Bezahlung der Reparationen soll dem deutschen Volk genügend Mittel belassen, um ohne eine Hilfe von außen zu existieren. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes Deutschlands sind die nötigen Mittel für die Einfuhr bereitzustellen, die durch den Kontrollrat in Deutschland genehmigt worden ist. Die Einnahmen aus der Ausfuhr der Erzeugnisse der laufenden Produktion und der Warenbestände dienen in erster Linie der Bezahlung dieser Einfuhr.
Diese Klausel sollte nicht auf die Ausrüstungen und Waren Anwendung finden, auf die Punkt (2) oben Bezug nimmt.
(4) Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen hinsichtlich: [ . . . ] d) des Import- und Exportprogramms für Deutschland als Ganzes; [ . . . ] f) der Reparationen und der Beseitigung des militärischen Industriepotentials; g) des Verkehrs- und Nachrichtenwesens.

Die USA nahmen am 31. März 1946 die Reparationslieferungen an die UdSSR auf, und bis zum 1. August 1946 hatte die UdSSR 11 100 t Reparationsgüter aus der Kugellagerfabrik Kugel-Fischer in Schweinfurt, dem unterirdischen Flugmotorenwerk der Daimler/Benz in Obrigheim, den Werftanlagen der Deschimag in Bremen/Weser und dem Kraftwerk Gendorf erhalten. Demgegenüber hielt sich die Sowjetunion nicht an die von ihr übernommene Verpflichtung, im Austausch für einen Teil der Reparationslieferungen aus den Westzonen Lebensmittel, Kohle, Kali, Zink, Holz und andere Erzeugnisse aus der Sowjetzone an die Westzonen Deutschlands zu liefern.

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