Schreiben des Bundeskanzlers Adenauer an Ministerpräsident Bulganin (14. September 1955)
Aus Anlaß der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der UdSSR erkläre ich:
1. Die Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der UdSSR stellt keine Anerkennung des derzeitigen beiderseitigen territorialen Besitzstandes dar. Die endgültige Festsetzung der Grenzen Deutschlands bleibt dem Friedensvertrag vorbehalten.
2. Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Regierung der Sowjetunion bedeutet keine Änderung des Rechtsstandpunktes der Bundesregierung in bezug auf ihre Befugnis zur Vertretung des deutschen Volkes in internationalen Angelegenheiten und in bezug auf die politischen Verhältnisse in denjenigen deutschen Gebieten, die gegenwärtig außerhalb ihrer effektiven Hoheitsgewalt liegen.
Diese Erklärung habe ich heute Abend der Presse mitgeteilt.
Quelle: Verhandlungen des 2. Deutschen Bundestages. Anlage. Bd. 37. Drucksache 1685. Anlage 3; abgedruckt in Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe/Band 1, 5. Mai bis 31. Dezember 1955. Bearbeitet von Ernst Deuerlein und Hannelore Nathan. Herausgegeben vom Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen. Alfred Metzner Verlag: Frankfurt am Main und Berlin, 1961, S. 337.