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Amerikanisches Protokoll* der Sitzung der westlichen Militärgouverneure und der deutschen Ministerpräsidenten zur deutschen Antwort auf die Londoner Dokumente (26. Juli 1948)

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Ministerpräsident Ehard (Bayern) bat anschließend um das Wort.

Er sagte, es sei nicht die Absicht der Ministerpräsidenten, das Gespräch auf diese Weise zu beenden. Die Ministerpräsidenten hätten sich verpflichtet gefühlt, die Gründe für ihre Haltung mitzuteilen; sie hätten gern gewusst ob diese Gründe grundsätzlich akzeptabel seien oder nicht und ob das Verständnis dieser Gründe den Militärgouverneuren erlauben würde, die Vorschläge der Ministerpräsidenten innerhalb des Rahmens der Londoner Vereinbarungen und ihrer eigenen Anweisungen zu berücksichtigen. Wenn die Militärgouverneure bestätigen könnten, dass sie in bestimmten Punkten keine Handlungsfreiheit hätten, so würden sich die Ministerpräsidenten vor eine neue Situation gestellt sehen. In diesem Fall sollte den Ministerpräsidenten eine neue Gelegenheit zur Beratung gegeben werden, damit die Diskussion fortgesetzt werden könne, zuerst bat er jedoch darum, kurz die Differenzpunkte erörtern zu dürfen.

Im Hinblick auf den Namen, den das Grundgesetz erhalten sollte, sahen die Ministerpräsidenten keine wirkliche Schwierigkeit in dieser Begriffsfrage. Ihrer Ansicht nach handelte es sich lediglich um eine schlechte Übersetzung und ein Zusatz oder eine Erklärung würde ausreichen, um diesen Punkt zu klären. Sie schlugen den Militärgouverneuren vor, hierzu einen Vorschlag im Rahmen ihrer Anweisungen zu machen.

Der zweite Punkt betraf die Koordination während der Länderreform und der Einberufung der Verfassunggebenden Versammlung. Auch dort sah Dr. Ehard keine wirkliche Differenz und meinte, dieses Problem könne leicht gelöst werden.

Daher sei die einzige Frage, in der es eine ernstliche Differenz gebe, die des Referendums. Die Ministerpräsidenten hätten ihre Pflicht verletzt, hätten sie den Militärgouverneuren nicht ihre Bedenken gegen das Prinzip des Referendums dargelegt. Sollten die Militärgouverneure diese Gründe nicht akzeptieren können, so bitten die Ministerpräsidenten darum, dies klar zu sagen. Sie möchten ebenfalls wissen, weshalb es den Militärgouverneuren nicht möglich sei, diese Gründe zu akzeptieren. Vielleicht seien sie in diesem Punkt an die sehr genauen Bestimmungen der Londoner Vereinbarungen gebunden. Dieser Punkt war den Ministerpräsidenten sehr wichtig. Falls die Frage des Referendums schließlich die einzige Differenz darstelle, die es notwendig mache, den Fall an die Regierungen weiterzuleiten, so schaffe dies eine neue Situation und in diesem Fall baten die Ministerpräsidenten darum, sich noch einmal untereinander beraten zu dürfen, um nötigenfalls ihre Haltung zu ändern.

Dr. Ehard betonte noch einmal, dass die Ministerpräsidenten sehr dankbar wären, wenn die Besprechung noch heute auf dieser Grundlage fortgesetzt werden könnte.

Abschließend bat Dr. Ehard die Militärgouverneure, die Differenzpunkte und ihre Forderungen dazu genau darzulegen.

Auf Vorschlag General Koenigs wurde die Sitzung für zehn Minuten in dem Verständnis unterbrochen, dass die Militärgouverneure auf Dr. Ehards Fragen antworten würden, sobald die Sitzung fortgesetzt würde.

Die Sitzung wurde um 17.15 Uhr fortgesetzt.

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