anklagefähig waren. Dieser Amnestie folgte im Dezember eine weitere Amnestie, bekannt als die Weihnachts-Amnestie, die bestimmte, dass Personen unterer Einkommensgruppen, die von 1943-45 weniger als 3.600 RM pro Jahr verdient haben und die am 1. Januar 1945 weniger als 20.000 RM an Besitz hatten und Personen, die zu mehr als fünfzig Prozent körperlich behindert sind, nicht angeklagt würden, solange sie nicht in die Kategorien Hauptschuldiger oder Schuldiger fielen. Bis zum 1. Juni 1948 waren 2.373.115 Personen unter die Bestimmungen dieser Amnestien gefallen. Zu diesem Zeitpunkt waren 865.808 Verfahren abgeschlossen worden, was nur noch eine Zahl von 31.707 übrig ließ, die sich noch einem formellen Verfahren stellen mussten. Seit diesem Datum wurden die Verfahren fortgesetzt, doch neue Meldungen, größtenteils Flüchtlinge und heimkehrende Kriegsgefangene, haben es unmöglich gemacht, das Programm abzuschließen. Bis zum 30. September 1950 wurden insgesamt 13.416.000 Personen registriert; 958.071 Verfahren sind abgehalten worden; und 2.777.444 wurden amnestiert, entweder vom Staatsanwalt oder nach dem Verfahren. Es blieben 1.740 Fälle, über die zu entscheiden war.
Das Befreiungsgesetz bestimmte ebenfalls, dass strafbare Handlungen von Nationalsozialisten oder Militaristen auch außerhalb seiner Vorschriften verfolgt werden können. Dies galt besonders für Kriegsverbrechen und Straftaten, die aus der nationalsozialistischen Tyrannei hervorgingen. So beschäftigten sich Alliierte und deutsche Gerichte unabhängig vom Befreiungsgesetz mit mehreren hundert Kriegsverbrechern, von denen viele führende Nazis waren, und bestraften sie. Andere hochrangige Nazis wurden ebenso 1946 vom Internationalen Militärgerichtshof angeklagt sowie von amerikanischen Gerichten, die Todesstrafen und langjährige Freiheitsstrafen über diejenigen verhängten, die schwerwiegender Verbrechen für schuldig befunden wurden.
Unter den verschiedenen Direktiven, die die Länderregierungen erlassen haben, wurde und wird die Festnahme und Strafverfolgung von Personen, die individuell in die Akte der Tyrannei und des Terrors verwickelt waren, welche einen wesentlichen Bestandteil des Naziregimes bildeten, energisch angegangen. Das Ausmaß, in dem die deutschen Gemeinden ihre eigenen Mitglieder wegen der Teilnahme an diesen Taten angezeigt haben, ist ein Indikator für das von der deutschen Bevölkerung erreichte Maß der Entnazifizierung.
Das Befreiungsgesetz hat weitreichende Geltung und behandelt ein Problem, das ohne historischen Präzedenzfall ist. Es wurde von Personen entworfen und ausgeführt, die weder auf Präzedenzfälle noch auf Erfahrungen zurückgreifen konnten, da nie zuvor etwas Derartiges versucht worden war. Die Aufgabe wurde inmitten gärender Emotionen und während einer Phase der Instabilität und allgemeiner Not und Unruhe vollbracht.