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Rundschreiben Martin Bormanns vom 5. Mai 1943 mit Merkblatt über die allgemeinen Grundsätze für die Behandlung der im Reich tätigen ausländischen Arbeitskräfte vom 15. April 1943

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g) Sämtlichen ausländischen Arbeitern ist eine seelsorgerische Betreuung ermöglicht, soweit diese gewünscht wird. Für Angehörige der besetzten Ostgebiete kommt zunächst nur eine Betreuung durch Laienpriester in Betracht. Die Betreuung durch russische und ukrainische Emigranten ist verboten.

Im Todesfall werden Ausländer auf den öffentlichen Friedhöfen beigesetzt.

h) Die politische Beeinflussung soll in erster Linie die Kräfte gegen den Bolschewismus wecken und ist entsprechend zu gestalten.

Die vorstehend wiedergegebenen Grundsätze sind, da sie von den jeweils zuständigen Dienststellen als Weisungen herausgegeben sind, als Richtschnur für alle Organisationen, Dienststellen und Einzelpersonen bindend. Alle Stellen, die sich mit dem Einsatz und der Betreuung der ausländischen Arbeiter zu befassen haben, insbesondere auch die Betriebs- und Lagerführer, sind dafür verantwortlich, daß diese Grundsätze in die Praxis umgesetzt und eingehalten werden. Sie müssen sich darüber klar sein, daß Verstöße gegen die vorstehenden Grundsätze die deutsche Kriegswirtschaft und damit indirekt die Front schädigen und deshalb nicht nur unter dem Gesichtspunkt der unpolitischen Straftat (z.B. Körperverletzung, Unterschlagung, Wucher) zu ahnden, sondern unter Umständen sogar als Feindbegünstigung anzusehen sind. Zur Verantwortung können nicht nur die Täter selbst gezogen werden, sondern auch die verantwortlichen Dienststellenleiter. Auch mangelhafte Unterrichtung oder Überwachung der nachgeordneten Stellen kann zu einer dienststrafrechtlichen Ahndung führen.

Sämtliche bestehenden Anordnungen und Vorschriften für die Behandlung ausländischer Arbeitskräfte werden von den zuständigen Dienststellen darauf überprüft, ob sie mit den vorgenannten Grundsätzen vereinbar sind. Wo dies nicht der Fall ist, werden sie sofort entsprechend umgearbeitet.

Berlin, den 15. April 1943.



Quelle: Rundschreiben Bormanns vom 5. Mai 1943 mit Merkblatt über die allgemeinen Grundsätze für die Behandlung der im Reich tätigen ausländischen Arbeitskräfte (Beweisstück GB-538), in Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof. Nürnberg 14. November 1945 - 1. Oktober 1946. Band XXV, Amtlicher Text – Deutsche Ausgabe, Urkunden und anderes Beweismaterial. Nürnberg 1947. Fotomechanischer Nachdruck: München, Delphin Verlag, 1989, Dokument 205-PS, S. 298-301.

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