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Bismarcks Reichstagsrede zum Gesetz über die Arbeiterunfallversicherung (15. März 1884)

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Wenn der Herr Abgeordnete Bamberger davon spricht, daß einer sozialistischen Schrulle zu Liebe das längst beseitigte Versicherungswesen im Reiche aufgehoben werden solle, so erwidere ich: wenn der Staat sich überhaupt mit der Unfallversicherung beschäftigt, so ist das jetzige Versicherungswesen eben zu theuer. Es ist gefestigt, aber auf wessen Kosten? auf Kosten der nothleidenden Armen und auf Kosten der Industrie, deren Exportfähigkeit durch die Lasten, die ihr durch die Versicherung auferlegt werden, gemindert wird, und diese Lasten gerade wollen wir unsererseits erleichtern durch die generelle und deshalb wohlthätige Einrichtung.

Ich glaube, ich bin am Ende des Fadens, den mir die Vorredner gegeben haben, angelangt und habe [ . . . ] nur die Bitte hinzufügen, daß die Herren den verbündeten Regierungen ihrerseits entgegenkommen und ihnen als Pfadfinder in einem unbekannten Lande, das wir betreten, das zu betreten wir für eine staatliche Pflicht halten, als Führer nach Ihrer Erfahrung und Ihrer Ansicht dienen, aber nicht daran zweifeln, daß es uns ehrlich darum zu thun ist, den inneren Frieden und namentlich den Frieden zwischen Arbeiter und Arbeitgeber zu festigen und zu einem Ergebniß zu gelangen, wodurch wir in den Stand gesetzt werden, auf eine Fortsetzung dieses Ausnahmegesetzes, das wir Sozialistengesetz benennen, staatlicherseits zu verzichten, ohne das Gemeinwesen neuen Gefahren dadurch auszusetzen.

(Bravo! rechts.)



Quelle: Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags, V. Legislaturperiode, IV. Session 1884, 6. Sitzung, 15. März 1884. Berlin: Buchdruckerei der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung (Pindter), 1884, Bd. 1, S. 72-78.

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