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Hans-Heinrich Lammers' Protokoll einer Besprechung, in der Hitler, Bormann und andere die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern ablehnten (25. April 1944)

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Abschließend bemerkte der Führer etwa: “An den von mir dargelegten Grundsätzen muß auch im Kriege festgehalten werden. Wir würden uns sonst die Friedensarbeit nach nationalsozialistischem Muster verbauen, ja, wir würden sogar im Kriege bereits Schwierigkeiten bekommen; denn eine völlige Gleichstellung der Frauenlöhne mit den Männerlöhnen würde unweigerlich zur Folge haben, daß bei den Männern eine Bewegung auf Erhöhung der Männerlöhne eintreten würde. Es muß daher bei der bisherigen Regelung verbleiben, was nicht ausschließt, daß in besonderen Ausnahmefällen der Lohn der Frau dem Lohn des Mannes gleichgesetzt wird. Eine völlige Gleichsetzung der Frauenlöhne mit den Männerlöhnen würde eine Mißachtung der Leistungen des Mannes für die Volksgemeinschaft sein, die ich unter allen Umständen vermieden zu sehen wünsche.”

Nachträglich mag hier noch folgendes vermerkt werden:

Im Laufe der Besprechung war auch davon die Rede, daß es eine Reihe von Betrieben gibt, z.B. in der Feinmechanik, wo Männer und Frauen nebeneinander die gleiche verhältnismäßig leichte und saubere Arbeit verrichten. Hierzu bemerkte Dr. Ley, daß in solchem Falle die ungleiche Entlohnung unrecht erscheine. Der Führer bemerkte hierzu, man solle in solchen Betrieben, in denen typische Frauenarbeit geleistet werde, eben nur Frauen beschäftigen, dann würde nicht nur die Ungleichheit in der Entlohnung nicht in Erscheinung treten, sondern es würden auch die bisher dort arbeitenden Männer einem richtigeren und für sie in Frage kommenden Arbeitseinsatz zugeführt werden können. Der Führer fügte dem an, daß man für die Friedenszeit überhaupt erwägen müsse, gewisse Berufe für Männer zu sperren, z.B. den Beruf des Kellners, der ebensogut von einer Frau ausgefüllt werden könne, noch mehr den Damen-Friseur; denn es sei geradezu ein unwürdiger Beruf für einen Mann, eine Frau zu frisieren. Vor allen Dingen aber könne man zur Unterrichtung von Kindern bis zu einem bestimmten Lebensalter nur Lehrerinnen anstellen.



Quelle: Bundesarchiv Berlin R43 II/542, Bl. 177 ff.

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