GHDI logo

Rundschreiben vom Stabsleiter der politischen Organisationen der NSDAP, Dr. Robert Ley, zur Gleichschaltungsaktion gegen die Freien Gewerkschaften (21. April 1933)

Seite 3 von 3    Druckfassung    zurück zur Liste vorheriges Dokument      nächstes Dokument


Die vorläufige örtliche Leitung des ADGB und des AFA-Bundes übernimmt ein Kommissar der NSBO.

Der Verkehr mit den Behörden und anderen Organisationen geht mit sofortiger Wirkung auf die eingesetzten Kommissare über.

Alle Kassen und Konten der Freien Gewerkschaften werden mit sofortiger Wirkung gesperrt bis Donnerstag nachmittags 18 Uhr. Soweit die bisherigen Kassierer im Amt gelassen werden, wird ihnen ein Kommissar beigegeben bzw. übergeordnet. Alle Zahlungsanweisungen müssen von dem Kommissar gegengezeichnet sein.

Nach Aufhebung der Sperre müssen die gewohnten Auszahlungen an Unterstützungen usw. unbedingt sichergestellt sein, um bei den Mitgliedern keine Beunruhigung aufkommen zu lassen.

In allen Städten sind möglichst bald Massenversammlungen für die Gewerkschaftsmitglieder bei freiem Eintritt zu veranstalten, in denen über den Sinn der Aktion gesprochen und dargetan wird, daß die Rechte der Arbeiter und Angestellten unbedingt gewahrt werden.

Zum ADGB gehören folgende Verbände: . . . [Es folgte eine Aufzählung von 28 Verbänden.]

Zum AFA-Bund gehören: . . . [Es folgte eine Aufzählung 13 Verbänden.]

Als Kommissare sind bis jetzt vorgesehen: . . . [Es folgte eine namentliche Aufzählung von 17 Kommissaren für die wichtigsten Einrichtungen des ADGB und seiner Einzelverbände.]

Die übrigen einzusetzenden Kommissare werden vom Gauleiter im Einvernehmen mit dem Gaubetriebszellenleiter ernannt.

Es ist selbstverständlich, daß die Aktion in größter Disziplin vor sich zu gehen hat. Die Gauleiter sind dafür verantwortlich, daß sie die Leitung der Aktion fest in der Hand behalten.

Heil Hitler!
gez. Dr. Robert Ley



Quelle: Rundschreiben Robert Leys vom 21. April 1933 mit Anordnung einer ab 2. Mai 1933 gegen die Freien Gewerkschaften durchzuführenden Aktion: Gewerkschaftshäuser sind durch SA oder SS zu besetzen und Gewerkschaftsführer sind in Schutzhaft zu nehmen (Beweisstück US-326), in Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof. Nürnberg 14. November 1945 - 1. Oktober 1946. Band XXV, Amtlicher Text – Deutsche Ausgabe, Urkunden und anderes Beweismaterial. Nürnberg 1947. Fotomechanischer Nachdruck: München, Delphin Verlag, 1989. Dokument 392-PS, S. 534-36.

erste Seite < vorherige Seite   |   nächste Seite > letzte Seite