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Rundschreiben vom Stabsleiter der politischen Organisationen der NSDAP, Dr. Robert Ley, zur Gleichschaltungsaktion gegen die Freien Gewerkschaften (21. April 1933)

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Die Aktion wird in Berlin durch den Aktionsausschuß selbst geleitet.

Im Reich werden besetzt:

Die Leitung der Verbände;
die Gewerkschaftshäuser und Büros der Freien Gewerkschaften, die Parteihäuser der SPD, soweit
Gewerkschaften dort untergebracht sind;
die Filialen und Zahlungsstellen der „Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten AG.";
die Bezirksausschüsse des ADGB und des AFA-Bundes;
die Ortsausschüsse des ADGB und des AFA-Bundes.

In Schutzhaft werden genommen:

alle Verbandsvorsitzenden;
die Bezirkssekretäre und
die Filialleiter der „Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten AG."

Die Ortsausschußvorsitzenden sowie die Angestellten der Verbände sind nicht in Schutzhaft zu nehmen, sondern zur Weiterarbeit zu veranlassen.

Ausnahmen sind nur mit Genehmigung des Gauleiters zulässig.

Die Übernahme der Freien Gewerkschaften muß in der Form vor sich gehen, daß dem Arbeiter und Angestellten das Gefühl gegeben wird, daß diese Aktion sich nicht gegen ihn, sondern gegen ein überaltertes und mit den Interessen der deutschen Nation nicht übereinstimmendes System richtet.

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