3. Wirksamen Schutz unserer Viehwirtschaft gegen die Einschleppung von Seuchen aus dem Auslande. Maßregeln zur allmählichen Durchführung der Gesundung unserer heimischen Viehbestände unter ausreichender staatlicher Unterstützung. Ergänzung des Fleischbeschaugesetzes durch Verbot der Einfuhr zubereiteten Fleisches, sowie durch schärfere Kontrollmaßregeln für die Einfuhr von Schmalz und Speck.
4. Gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der reellen Produktion gegen Verfälschungen und gegen die unlautere Konkurrenz der Surrogatindustrie; Schutz gegen Verfälschung der Düngemittel und Handelsfuttermittel.
5. Eine Vereinfachung der Verwaltung der Arbeiterversicherung. Änderung des Alters- und Invaliditätsgesetzes in bezug auf den Klebezwang und angemessenere Verteilung der Lasten. Weitere zweckentsprechende Ausdehnung des Kreises der Versicherten auf die Mitglieder des Mittelstandes in Landwirtschaft, Handel und Kleingewerbe.
6. Angemessene Berücksichtigung der Eigenart der landwirtschaftlichen Nebengewerbe in der Gesetzgebung, um dieselben dem landwirtschaftlichen Betriebe als solche zu erhalten, um sie der Loslösung von der Landwirtschaft und der einseitigen Ausbeutung durch das Großkapital zu entziehen.
7. Angemessene Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Interessen bei der Anlage und dem Betriebe öffentlicher Verkehrseinrichtungen. Verkehrsparität zwischen Landwirtschaft und Industrie, Beseitigung der tarifarischen und Verkehrsbevorzugung ausländischer Produkte.
8. Zusammenfassung und geeignete Ausgestaltung aller die Landwirtschaft berührenden Rechtsverhältnisse zu einem besonderen Agrarrecht, das der Natur des ländlichen Grundbesitzes nach deutsch-rechtlicher Anschauung entspricht.