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Die Antisemitische Deutsch-Soziale Partei, Bochumer Programm (11. Juni 1889)

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Als ihr Ziel faßt die Antisemitische Deutsch-soziale Partei die Aufhebung der Gleichberechtigung und Stellung der Juden unter Fremdenrecht in Deutschland ins Auge. Die Ausführung dieser Maßregel würde in letzter Linie folgende Wirkung für die Juden haben: Die in Deutschland lebenden Juden dürfen nicht Richter, Lehrer, staatliche oder kommunale Verwaltungs- oder technische Beamte, Advokaten oder Ärzte mit Beamteneigenschaft sein. Juden haben weder aktives noch passives Wahlrecht bei staatlichen oder kommunalen Wahlen. Juden, als gerichtliche Zeugen, dürfen nur auf den streng rituellen, jüdischen Eid vor einem Rabbiner vereidigt werden. Juden können nicht als Geschworene oder Schöffen sitzen oder sonstige deutsche Ehrenämter bekleiden. Die Juden sind vom Dienst im deutschen Heere ausgeschlossen, dafür entrichten sie eine von der betreffenden jüdischen Gemeinde beizutreibende Kopfsteuer. Die Juden werden vom Staate in Ausübung ihrer Religion und religiösen Gebräuche geschützt, soweit dieselben nicht öffentliches Ärgernis erregen oder gegen die Gesetze des Landes verstoßen, wie z. B. die Tierquälerei des Schächtens. Die Ausübung aller gewerblichen Berufsarten, Handwerk, Fabrikarbeit, selbsttätige Ausübung der Landwirtschaft, des Handels, abgesehen vom Hausiergewerbe, bleibt den Juden gestattet. Wenn auch nun diese durchgreifenden Maßnahmen stets im Auge zu behalten sind, so müssen auch folgende vorläufig notwendige Maßregeln dankbar angenommen werden, als: Ausweisung der nicht naturalisierten Juden, Verbot der Judeneinwanderung von Osten, Beschränkung der Juden in der Zulassung zu obrigkeitlichen Stellen usw.

8. Die Antisemitische Deutsch-soziale Partei erschöpft aber nicht ihr Programm in der bloßen Bekämpfung der Juden, sondern sie will auch schöpferisch an der Neuorganisation unseres Volkes und Staates auf wirtschaftlichem und geistigem Gebiete mitarbeiten. Der Brennpunkt der „sozialen Frage“ besteht in dem bisher rechtlich unvermittelten, beharrlich verkannten und verhängnisvoll unbeachteten Gegensatze zwischen Besitzesherrschaft und Besitzesabhängigkeit oder zwischen „Kapital und Arbeit“. Es muß daher auch jede den „inneren Frieden“ fördernde Sozialreform gutgeheißen und unterstützt werden. Wir fordern Beschränkung aller derjenigen Freiheiten, die dem aussaugenden, nicht werteschaffenden Judentum Vorschub leisten und den schaffenden, ehrlich arbeitenden Deutschen schwer schädigen.

Alle praktischen Vorschläge auf Beseitigung oder Milderung dieses Gegensatzes finden unsere bereitwillige Unterstützung, von welcher Seite sie auch ausgehen mögen. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit und politischen Notwendigkeit, die Forderungen der Sozialdemokratie unbefangener als bisher zu prüfen. Das Sozialistengesetz hat sich als verhältnismäßig unwirksam gegen die Ausbreitung der Sozialdemokratie erwiesen, und weil wir glauben, daß eine verbesserte Gesetzgebung gegen Ausschreitungen genügende Handhaben bietet, sind wir für Aufhebung desselben. Der machtliche und wirtschaftliche Gegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann nur durch eine unter Mitwirkung der beiderseitigen Beteiligten herbeigeführte allgemeine Regelung und Feststellung der gesamten Arbeits- und Dienstverhältnisse der letzteren, sowie der für dieselben zu gewährenden und von ihnen zu beanspruchenden Mindest- Arbeits- und Dienstentschädigungen, Gehälter und Löhne, beseitigt oder ausreichend geschlichtet werden.

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