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Preussisches Edikt: Alle unvergleitete Juden sollen sofort aus dem Lande gejagt werden (10. Januar 1724)

Dieses Edikt des preußischen Monarchen Friedrich Wilhelm I. („des Soldatenkönigs“) (reg. 1713-1740) befahl die Ausweisung aller „unvergleitete” Juden [Juden ohne Aufenthaltsbefugnis in Preußen]. Zwischen den Pogromen in der Nachfolge des „schwarzen Todes“ im 14. Jahrhundert (für den man den Juden die Schuld gab) und der jüdischen Emanzipation im frühen 19. Jahrhundert wurde den Juden gelegentlich von deutschen Territorialfürsten ein Schutzstatus gewährt. Juden, die dieses Privileg erhielten – für das sie jährliche Gebühren zahlten – waren als „Schutzjuden“ bekannt. (Siehe redaktionelle Einleitung zu den Dokumenten über deutsche Juden, Teil II.) Die preußische Politik seit der Zeit Friedrich Wilhelms I. („des Großen Kurfürsten“) (reg. 1640-1688) tolerierte die Anwesenheit einer wohlhabenden und wirtschaftlich nützlichen jüdischen Gemeinde, die Handwerker, Arbeiter und Diener in dem Maße umfasste, als sie notwendig waren. Doch die Existenz einer armen und umherziehenden jüdischen Unterschicht war höchst unwillkommen und veranlasste Erlasse wie den vorliegenden, dessen Wirksamkeit bezweifelt werden darf. Auf Friedrich Wilhelm I. folgte Friedrich II. („der Große“) (reg. 1740-1786), der neue Aufenthaltsgesetze für Juden initiierte. (Siehe redaktionelle Einleitung zur Dokumentation über die deutschen Juden, Teil II.) Titelblatt des Edikts, Berlin 10. Januar 1724.

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Preussisches Edikt: Alle unvergleitete Juden sollen sofort aus dem Lande gejagt werden (10. Januar 1724)

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