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Der russische Außenminister Tschitscherin (links) und der russische Botschafter Krestinski (rechts) vor einem Besuch im Auswärtigen Amt, Berlin (September 1925)

Im September 1925 reiste der russische Außenminister Georgi Tschitscherin (links im Bild), der zwei Jahre zuvor den Rapallo-Vertrag unterzeichnet hatte, durch den die Beziehungen zu Deutschland normalisiert wurden, nach Berlin, um den deutschen Außenminister Gustav Stresemann am Abend vor dessen Abreise nach Locarno zu treffen. Die Sowjetunion, beunruhigt durch die Aussicht auf eine mögliche Integration Deutschlands in einen westlichen antibolschewistischen Block, betrachtete jegliches separate Abkommen zwischen Deutschland und den Westalliierten als einen Verstoß gegen den Rapallo-Vertrag. Dies galt ebenfalls für eine Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund (in dem die Sowjetunion nicht vertreten war).

Einen Einfluss auf Tschitscherins pro-deutsche Außenpolitik stellte seine Freundschaft mit dem deutschen Botschafter in der Sowjetunion, Ulrich von Brockdorff-Rantzau, dar, dessen infame Bemerkung im vorausgegangenen Dezember darüber, „Polen auf seine ethnographischen Grenzen zurückzudrängen“ in Russland als Zeichen des deutschen Interesses an einer militärischen Kooperation mit den Sowjets gedeutet worden war. Die russischen Bedenken wurden schließlich im Berliner Vertrag beschwichtigt, der nach der Ratifizierung des Vertrags von Locarno und kurz vor Deutschlands Aufnahme in den Völkerbund unterzeichnet wurde. Nikolai Krestinski (rechts auf dem Bild) war russischer Botschafter in Deutschland und einer der Unterzeichner des Berliner Vertrages vom 24. April 1926. Er wurde als einer der Angeklagten im „Prozess der Einundzwanzig“, dem letzten der Moskauer Schauprozesse, am 15. März 1938 hingerichtet.

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Der russische Außenminister Tschitscherin (links) und der russische Botschafter Krestinski (rechts) vor einem Besuch im Auswärtigen Amt, Berlin (September 1925)

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