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Das Kabinett Papen (3. Juni 1932)

Franz von Papen (1879-1969) war Mitglied der Zentrumspartei und Abgeordneter des preußischen Landtags. Er gehörte zum rechten, monarchistischen Flügel der Partei. Im Juni 1932 berief Reichspräsident Hindenburg ihn als Nachfolger Heinrich Brünings zum neuen Reichskanzler. Seine Ernennung verdankte er im Wesentlichen der „grauen Eminenz“ Kurt von Schleicher. Papen bildete ein „Kabinett der nationalen Konzentration“ aus konservativen, größtenteils adligen Beamten ohne politisches Mandat. Da das Kabinett nicht die Legitimation durch eine parlamentarische Mehrheit besaß, war es von dem Vertrauen des Reichspräsidenten abhängig. Am 3. Juni, dem Tag an dem dieses Foto aufgenommen wurde, trat Papen zudem aus der Zentrumspartei aus, um seinem Parteiausschluss zuvorzukommen. Am folgenden Tag löste Hindenburg auf Antrag Papens den Reichstag auf, sodass Papen auf Grundlage des Notverordnungsrechts des Reichspräsidenten regieren und damit den Reichstag faktisch aushebeln konnte. Das Ende der parlamentarischen Demokratie war damit eingeleitet. Das Bild zeigt die Kabinettsmitglieder: sitzend v.l.n.r.: Magnus von Braun (Ernährung), Wilhelm von Gayl (Inneres), Reichskanzler Franz von Papen, Konstantin von Neurath (Auswärtiges). Stehend v.l.n.r.: Franz Gürtner (Justiz), Hermann Warmbold (Wirtschaft), Kurt von Schleicher (Wehr)

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Das Kabinett Papen (3. Juni 1932)

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