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Protestkundgebung der Deutschnationalen (DNVP) gegen die vorgeschlagene Fürstenenteignung (Juni 1926)

Während der Revolution 1918/19 war der volkswirtschaftlich erhebliche Besitz der bis 1918 regierenden Fürstenhäuser beschlagnahmt worden, jedoch veranlasste die neue Regierung keine Enteignungen. Die 1919 verabschiedete Weimarer Verfassung garantierte das Privateigentum, sah allerdings auch die Möglichkeit von Enteignungen „zum Wohl der Allgemeinheit“ vor. Die Fürstenhäuser forderten nun die Verfügungsgewalt über ihren beschlagnahmten Besitz zurück sowie Entschädigungszahlungen für verlorenen Profit. Während die Bevölkerung an den Folgen des Krieges sowie der Inflation litt, entschieden einige Gerichte zugunsten der adligen Kläger, was in breiten Teilen der Öffentlichkeit Empörung auslöste. Die KPD forderte, die Fürsten zugunsten der notleidenden Bevölkerung zu enteignen und wurde hierin von der SPD unterstützt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde im Reichstag jedoch abgelehnt, sodass SPD und KPD versuchten, mittels eines Volksentscheids die entschädigungslose Enteignung der deutschen Fürstenhäuser zu erreichen. Allerdings stimmten im Volksentscheid am 20. Juni 1926 nur 36% statt der erforderlichen 50% für die Enteignung. Stattdessen schlossen die meisten Länderregierungen individuelle Abfindungsverträge mit den Fürstenhäusern. Auf diesem Bild sind Teilnehmer einer Protestkundgebung der DNVP im Berliner Lustgarten zu sehen. Im Hintergrund ist das Berliner Stadtschloss, die Residenz der Hohenzollern, zu erkennen. Neben der monarchistischen DNVP gehörten auch die DVP, die Kirchen und Reichspräsident Hindenburg zu den Gegnern der Enteignung.

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Protestkundgebung der Deutschnationalen (DNVP) gegen die vorgeschlagene Fürstenenteignung (Juni 1926)

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