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Schauspielerin Senta Söneland wirbt für das Frauenwahlrecht zur Nationalversammlung (17. Januar 1919)

Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Damit konnten Frauen am 19. Januar 1919 erstmalig an den Wahlen zur verfassungsgebenden Nationalversammlung teilnehmen und sich zur Wahl aufstellen lassen. Von den 300 Frauen, die kandidierten, wurden schließlich 37 in die Nationalversammlung gewählt, die insgesamt 423 Abgeordnete zählte. Dieses Foto zeigt die Bühnen- und Filmschauspielerin Senta Söneland (geb. Werder, 1882-1934), die sich für das Frauenwahlrecht engagierte und im Vorlauf zu den Wahlen zur Nationalversammlung mehrere leidenschaftliche Reden hielt. Dieses Bild zeigt sie während einer Wahlkundgebung am Bahnhof Zoologischer Garten in Berlin.

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Schauspielerin Senta Söneland wirbt für das Frauenwahlrecht zur Nationalversammlung (17. Januar 1919)

© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz / Walter Gircke