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Die Vernichtung von schweren Geschützen nach der Unterzeichnung des Versailler Vertrages (1919)

Die Artillerie forderte mehr Opfer als jede andere Waffe im Ersten Weltkrieg und war für etwa 75% der Todesopfer verantwortlich. Die Schlagkraft, welche die Artillerie der deutschen Armee verlieh, bedeutete, dass sie in der Friedensregelung nicht ignoriert werden konnte. Artikel 166 des Versailler Vertrags begrenzte die Anzahl der Artilleriegeschütze, welche die deutsche Armee besitzen durfte, auf 204 7,7-cm-Geschütze und 84 10,5-cm-Haubitzen. Auch die Anzahl der Granaten wurde begrenzt. Deutschland besaß am Ende des Krieges etwa 5.000 schwere Geschütze, und seine wichtigste Kampfwaffe an der Westfront war die 15-cm-Haubitze. Der Vertrag beseitigte also die Bedrohung, welche die deutsche schwere Artillerie sonst dargestellt hätte.

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 Die Vernichtung von schweren Geschützen nach der Unterzeichnung des Versailler Vertrages (1919)

© Bundesarchiv