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Polizisten bei der Besetzung des Verlagshauses des KPD-Organs „Freies Volk” in Düsseldorf am Tag der Verkündung des Urteils gegen die Partei (17. August 1956)

Am 22. November 1951 beantragt die Bundesregierung ein Verfahren zum Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), das sich über fünf Jahre hinzog und am 17. August 1956 schließlich mit dem Verbot der Partei durch das Bundesverfassungsgericht (BVG) endete. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die KPD verfassungswidrig sei und verfügte die Auflösung der Partei und ihrer Organe. Dieses Foto zeigt Polizisten bei der Besetzung des Verlagshauses der Parteizeitschrift „Freies Volk“ in Düsseldorf am Tag der Urteilsverkündung. Am Gebäude sind rote Parteiflaggen sowie die Flagge der BRD zu sehen, die offenbar nebeneinander aus den Fenstern gehängt wurden, um die Loyalität der Partei zur bundesrepublikanischen Verfassung zu demonstrieren. Foto: Fritz Fischer

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Polizisten bei der Besetzung des Verlagshauses des KPD-Organs „Freies Volk” in Düsseldorf am Tag der Verkündung des Urteils gegen die Partei (17. August 1956)

picture alliance/ dpa
(c) dpa – International