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Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit und Soziales, diskutiert mit Demonstranten über die Gesundheitsreform (19. Februar 2004)

Die vielfältigen Reformblockaden machten sich besonders im Bereich des Gesundheitswesens negativ bemerkbar, da angesichts steigender Kosten die Frage der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) immer dringlicher wurde. Außerdem verteuerten die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlten Beiträge zur GKV als Lohnzusatzkosten den Faktor Arbeit in Deutschland und belasteten somit auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt. Auf der Grundlage eines Kompromisses zwischen der rot-grünen Bundesregierung und der CDU/CSU im Sommer 2003 wurde von Bundestag und Bundesrat ein „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ verabschiedet, das zum 1. Januar 2004 in Kraft trat. Hauptpunkte waren die Einführung einer Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal, höhere Zuzahlungen (insbesondere für Medikamente und Krankenhausaufenthalte) sowie die Einschränkung von Leistungen für Versicherte. Im Bild: Ulla Schmidt (SPD), Bundesministerin für Gesundheit und Soziales (r.), diskutiert vor dem Klinikum Mansfelder Land (Sachsen-Anhalt) mit Demonstranten über die Gesundheitsreform. Links im Hintergrund: Ein PDS-Plakat mit der Forderung „Weg mit der Praxisgebühr“. Foto: Andrea Bienert.

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Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit und Soziales, diskutiert mit Demonstranten über die Gesundheitsreform (19. Februar 2004)

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