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Tortur durch Feuer (1769)

Wenngleich Maria Theresia von Österreich (reg. 1740-80) ihr Reformprogramm auch auf Strafverfahrensangelegenheiten ausdehnte, folgte sie dem preußischen Herrscher Friedrich II. nicht hinsichtlich der Abschaffung der gerichtlichen Folter (1749, 1754). Die in ihrem Strafgesetzbuch, der Constitutio Criminalis Theresiana (1769), festgeschriebenen Normen setzten eher weiterhin auf frühere Konzepte der Strafgerichtsbarkeit – eine Tatsache, die durch den folgenden Stich sehr deutlich wird, da er die habsburgischen Rechtsverfahren für das „peinliche Verhör“ genauestens darstellt. Im Habsburgerreich wurde die Folter schließlich 1777 abgeschafft, teilweise aufgrund der Bemühungen Joseph von Sonnenfels’ (1733-1817), Jurist und Rector magnificus an der Universität Wien. Kupferstich eines unbekannten Künstlers aus der Constitutio Criminalis Theresiana, 1769.

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Tortur durch Feuer (1769)

© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz / Kunstbibliothek, SMB
Original: Kunstbibliothek, Staatliche Museen zu Berlin