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Der Räuber Schinderhannes (eigentlich Johann Bückler) während seines Prozesses in Mainz (1803)

Die frühneuzeitliche Staatenbildung stärkte allmählich die Polizeigewalten, doch das Straßenräuberunwesen war noch immer schwer in den Griff zu bekommen. Die Zeichnung unten zeigt einen berüchtigten Verbrecher, Johann Bückler (um 1778-1803), auch bekannt als „Schinderhannes“. Als Anführer einer beachtlichen Bande verübte dieser Wegelagerer verschiedene Raubüberüberfälle und Morde im Hunsrückgebiet zwischen Mosel und Nahe. Von einigen als romantischer Held idealisiert, wurde er zu einer volkstümlichen Figur – teilweise vielleicht, weil seine Opfer wohlhabende (häufig jüdische) Kaufleute waren. Von den Franzosen, die das Gebiet damals besetzt hielten, wurde er zum Staatsfeind erklärt. Nach mehreren Verhaftungen und Ausbrüchen nahmen die Behörden Bückler schließlich gefangen, stellten ihn vor Gericht und ließen ihn am 21. November 1803 zusammen mit 19 Spießgesellen in Mainz hinrichten. Zeichnung eines unbekannten Künstlers, 1803.

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Der Räuber Schinderhannes (eigentlich Johann Bückler) während seines Prozesses in Mainz (1803)

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