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Die Schulstunde (ca. 1770)

In den 1770er Jahren, bevor Bildung zur staatlich finanzierten Regierungsangelegenheit wurde, lag die Verantwortung hierfür bei den örtlichen Behörden der jeweiligen Städte und Dörfer. Diese arbeiteten eng mit dem Klerus zusammen, der besonders in protestantischen Gebieten dafür verantwortlich war, der Bevölkerung grundlegende Fähigkeiten im Lesen zu vermitteln. Die Bezahlung für Dorflehrer war äußerst dürftig, und so waren diese Stellen meist von gering gebildeten Männern aus bescheidenen Verhältnissen besetzt, die oft zusätzlich als Kirchdiener oder Handwerker arbeiteten. Mitglieder der besitzenden Klassen konnten ihre Kinder auf privat oder öffentlich gestiftete Akademien schicken, während viele wohlhabende Familien sich Privatlehrer leisteten. In Preußen wurde die Schulpflicht ab dem Grundschulalter 1717 erlassen und schließlich im 1794 Allgemeinen Landrecht verankert. Doch erst nach 1806 ermöglichte eine ausreichende Finanzierung es dem preußischen Staat, eines der erfolgreichsten Grundbildungssysteme Europas zu entwickeln. In Österreich übertrugen Kaiserin Maria Theresia und Kaiser Joseph II. die Verantwortung für die Schulpflicht der Reichsregierung und stellten die aus Klosterschließungen vorhandenen Einkünfte und Gebäude hierfür zur Verfügung. Es gelang ihnen dadurch, besonders unter der deutschsprachigen Bevölkerung erhebliche Fortschritte in der Bildung zu erzielen, doch auch in den italienischen Provinzen sowie den tschechischen und slowenischen Gebieten. Ölgemälde auf Holz von Georg Melchior Kraus (1737-1806), ca. 1770.

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Die Schulstunde (ca. 1770)

© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz / Lutz Braun
Original: Frankfurt am Main, Freies Deutsches Hochstift