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„Gastarbeiter” in ihrem Quartier in Frankfurt am Main (1959)

Das am 22. Dezember 1955 geschlossene deutsch-italienische Abkommen zur Anwerbung von Gastarbeitern war Vorbild und Vorreiter für weitere Verträge mit Spanien und Griechenland (beide März 1960), der Türkei (Oktober 1961), Portugal (März 1964) und Jugoslawien (Oktober 1968). 1959 arbeiteten 166.800 Ausländer in der Bundesrepublik, davon allein 48.800 Italiener. Ziel der Gastarbeiterbeschäftigung war es, den zur Aufrechterhaltung eines hohen Wachstums nötigen Arbeitskräftebedarf in bestimmten Sektoren der deutschen Wirtschaft zu decken. Dabei sollten die Gastarbeiter als konjunkturabhängige, flexible Arbeitskraftreserve wirken, und – je nach Bedarf – angeworben und wieder ins Heimatland geschickt werden. Zunächst wurden daher v.a. junge, alleinstehende Männer als Gastarbeiter angeworben und in provisorischen Wohnheimen von unterschiedlicher Qualität untergebracht. Eine Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit, um den Arbeitskräftebedarf zumindest teilweise zu decken, wäre theoretisch möglich gewesen, wurde aber damals aus familienpolitischen Gründen nicht gewünscht. Foto von Abisag Tüllmann.

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„Gastarbeiter” in ihrem Quartier in Frankfurt am Main (1959)

© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz / Abisag Tüllmann Archiv