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Marie-Elisabeth Lüders auf der Abrüstungskonferenz des Völkerbunds in Genf (1932)

Marie-Elisabeth Lüders erhielt 1909 neben Agnes von Zahn-Harnack als eine der ersten Frauen die Erlaubnis, sich an der Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität zu immatrikulieren, wo Lüders 1912 zum Doktor der Staatswissenschaften promovierte. Während des Ersten Weltkrieges wirkte Lüders leitend in diversen Sozialfürsorgestellen, bevor sie 1916 die Frauenarbeitszentrale im Kriegsministerium Berlin übernahm. Als Reichstagsabgeordnete (1919-1932) für die Deutsche Demokratische Partei (DDP) und Delegierte auf internationalen Konferenzen setzte sich Lüders für die Rechte der Frauen und für Abrüstung ein. Nach 1945 wurde sie Bundestagsabgeordnete für die FDP (1953-61). Dort wirkte sie als Alterspräsidentin sowie im Rechtsauschuss, im Ausschuss für gesamtdeutsche Fragen und im Ausschuss für Inneres. Inhaltlich und politisch stellte die liberale Protestantin Marie-Elisabeth Lüders einen Gegenpol zum katholisch-konservativen Familienminister Franz-Josef Wuermeling dar. Eine maßgebliche Rolle spielte Lüders bei der Verbesserung der juristischen Stellung von mit Ausländern verheirateten deutschen Frauen (durch das sog. „Lex Lüders“) und bei der gesetzlichen Ausgestaltung und Umsetzung der im Grundgesetz vorgesehenen Gleichberechtigung von Mann und Frau durch das Gleichberechtigungsgesetz (1957).

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Marie-Elisabeth Lüders auf der Abrüstungskonferenz des Völkerbunds in Genf (1932)

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