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Autobahnabfahrt Bonn mit Hinweisschild auf den Parlamentarischen Rat (1948)

Einer Übereinkunft der Ministerpräsidenten der Westzonen-Länder folgend, wurde Bonn am 13. August 1948 als Tagungsort des Parlamentarischen Rates festgelegt. Für Konrad Adenauer, den Präsidenten des Rates, war diese Entscheidung äußerst praktisch, da sich sein Privathaus in Rhöndorf bei Bonn befand; daher hielt sich hartnäckig das Gerücht, Adenauer habe persönlich die Auswahl Bonns betrieben. Festlich eröffnet wurde der Parlamentarische Rat am 1. September 1948 im Lichthof des Zoologischen Museums König in Bonn. Der Rat bestand aus 65 von den Länderparlamenten gewählten, stimmberechtigten Abgeordneten; Berlins Westsektoren wurden durch fünf Abgeordnete vertreten, die lediglich beratende Funktion hatten. Nachdem das Grundgesetz angenommen worden war, machte der Parlamentarische Rat am 10. Mai 1949 Bonn mit einer knappen Mehrheit von vier Stimmen – 33 zu 29 Stimmen – zum „vorläufigen Sitz der Bundesorgane“, wobei der unterlegene Alternativvorschlag Frankfurt am Main war. In der Wahl der Provinzstadt Bonn kam, wie auch in der Bezeichnung „Grundgesetz“ (und nicht Verfassung) der Charakter des neu gegründeten Weststaates als Provisorium zum Ausdruck. Folgerichtig bekam Bonn mit seiner demonstrativ zurückhaltenden Architektur öffentlicher Bauten eher den Charakter eines technisch-bürokratischen Regierungszentrums, denn einer wirklichen Hauptstadt. Foto von Hanns Hubmann.

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Autobahnabfahrt Bonn mit Hinweisschild auf den Parlamentarischen Rat (1948)

© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz / Hanns Hubmann