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Spruchkammerverfahren gegen Fritz Thyssen in Königstein im Taunus (17. August 1948)

Am 16. August 1948 begann das Spruchkammerverfahren gegen den Industriellen Fritz Thyssen (Bildmitte). Wegen seiner Unterstützung der Nationalsozialisten vor 1933, die in dem unter seinem Namen 1941 veröffentlichten Buch „I Paid Hitler“ öffentlichkeitswirksam dargestellt wurde, galt Thyssen v.a. in den USA als NS-Belasteter. Allerdings wurde das Buch von dem amerikanischen Journalisten Emery Reves verfasst und nicht vollständig von Thyssen autorisiert. Ab Mitte der 1930er Jahre hatte sich der gläubige Katholik Thyssen insbesondere unter dem Eindruck der anti-katholischen Maßnahmen vom NS-Regime distanziert und war aus Protest gegen den Krieg 1939 ins Exil nach Frankreich gegangen. Nachdem ihn die Vichy-Regierung im Dezember 1940 an Deutschland ausgeliefert hatte, wurde er zunächst in einem Privatsanatorium festgehalten und im Mai 1943 als privilegierter „Ehrenhäftling“ ins KZ Sachsenhausen gebracht. Im Frühjahr 1945 kam er über die Konzentrationslager Buchenwald und Dachau nach Südtirol, wo ihn die US-Truppen wenige Tage vor Kriegsende befreiten und kurz danach wieder internierten. Die Spruchkammer Obertaunus verurteilte Thyssen am 2. Oktober 1948 als Minderbelasteten zu einem Sühnebeitrag von 15 Prozent seines Vermögens. Fotograf unbekannt.

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Spruchkammerverfahren gegen Fritz Thyssen in Königstein im Taunus (17. August 1948)

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